Erprobung des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens startet in der Praxis
Die Erprobung des zivilgerichtlichen Online-Verfahrens ist Mitte April mit zwei Anwendungsfällen in der Praxis gestartet: allgemeine Zahlungsklagen bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro und Fluggastrechte. Mit den dazugehörigen Online-Diensten auf service.justiz.de können Bürger:innen Schritt für Schritt eine Klage erstellen, zum Beispiel für eine Ausgleichszahlung bei einem verspäteten Flug oder um Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall einzufordern.
Das Online-Verfahren ist eine neue, vereinfachte Verfahrensart im Zivilprozess, mit der Bürger:innen einfach und digital an ihr Recht kommen sollen. Es unterscheidet sich in einigen Punkten vom gewöhnlichen Zivilprozess, etwa durch reduzierte Kosten und eine grundsätzlich digitale Kommunikation mit dem Gericht. Gesetzgebung und technische Entwicklung gehen hier Hand in Hand. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die neue Verfahrensart wurden durch das Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit geschaffen, das Ende 2025 in Kraft getreten ist.
In diesem Beitrag beschreiben wir den Umfang der Erprobung, wie wir bei der Entwicklung des neuen Online-Dienstes für die allgemeine Zahlungsklage vorgegangen sind, was wir im User-Research gelernt haben und wie es weitergeht.
Zahlungsklagen im Online-Verfahren
Auf service.justiz.de haben wir Online-Dienste für beide Anwendungsfälle des Online-Verfahrens bereitgestellt. Im März 2025 haben wir bereits den Online-Dienst „Digitale Klage für Fluggastrechte“ gelauncht. Dieser führt nun mit Anpassungen in das Online-Verfahren (z. B. teilnehmende Gerichte).
Der neue Online-Dienst für die allgemeine Zahlungsklage ist als Minimum Viable Product (MVP) direkt im neuen Online-Verfahren gestartet und richtet sich zunächst vor allem an Bürger:innen. Diese können damit zivilrechtliche Zahlungsklagen niedrigschwellig erstellen und anschließend digital bei den teilnehmenden Amtsgerichten einreichen. Hierfür werden sie Schritt für Schritt in bürgernaher Sprache durch einen Abfragedialog zur Bestimmung des zuständigen Gerichts sowie im Anschluss zur Erstellung einer Klage geführt. Konkret läuft der Prozess wie folgt ab:
- Zuständigkeitsprüfung: Im ersten Teil wird geprüft, ob ein für den Rechtsstreit zuständiges Gericht an der Erprobung teilnimmt.
- Klage erstellen: Im zweiten Teil können Nutzende ihren Fall beschreiben, mögliche Beweise nennen, den Zahlungsantrag und zusätzliche Prozessanträge stellen (z. B. Antrag auf ein Versäumnisurteil). Am Ende generiert der Online-Dienst aus den Eingaben eine fertige Klage im PDF-Format, die Nutzende herunterladen können.
- Die Klage kann dann digital über das Bürgerkonto „Mein Justizpostfach“ (MJP) bei einem vorher ermittelten teilnehmenden Gericht eingereicht werden. Voraussetzung ist die Einrichtung dieses Postfachs mit einem Online-Ausweis und der BundID.
Das Online-Verfahren wird durch die Erstellung der Klage mit den Online-Diensten auf service.justiz.de und die anschließende digitale Einreichung über das MJP bei Gericht eröffnet.
Zehn Partnerländer und 18 Amtsgerichte (AG) beteiligen sich stufenweise seit dem 15. April 2026 an der Erprobung des Online-Verfahrens, teils umfassend, teils beschränkt auf Fluggastrechte:
Für den Anwendungsfall allgemeine Zahlungsklagen:
- Baden-Württemberg: AG Mannheim, AG Nürtingen
- Bayern: AG Nürnberg
- Berlin: AG Schöneberg
- Bremen: AG Bremen
- Hamburg: AG Hamburg (Mitte)
- Hessen: AG Frankfurt (Main)
- Nordrhein-Westfalen: AG Bonn, AG Essen, AG Dortmund (ab 1. Juni 2026)
- Rheinland-Pfalz: AG Bitburg, AG Sinzig (ab 1. Juni 2026)
- Sachsen: AG Leipzig
Nur für den Anwendungsfall Fluggastrechte:
- Bayern: AG Erding
- Brandenburg: AG Königs Wusterhausen (ab 1. Oktober 2026)
- Nordrhein-Westfalen: AG Düsseldorf, AG Steinfurt (ab 1. Juni 2026)
- Sachsen: AG Eilenburg
Die erste Version der digitalen Zahlungsklage umfasst auch eine Basis-Lösung für die Anwaltschaft, damit diese das Online-Verfahren eröffnen kann. Diese bauen wir im weiteren Projektverlauf aus. Das „Zivilgerichtliche Online-Verfahren“ ist Teil eines Hebelprojekts der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung der Bundesregierung und als Reallabor in der föderalen Modernisierungsagenda enthalten.
Wie wir die allgemeine Zahlungsklage entwickelt haben
Das Ziel unserer Arbeit war es, ein digitales Eingabesystem zu entwickeln, mit dem Bürger:innen zur Erprobung des Online-Verfahrens zivilrechtliche Zahlungsklagen aus verschiedenen Lebensbereichen bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro ohne anwaltliche Vertretung bei teilnehmenden Amtsgerichten einreichen können.
Eine besondere Herausforderung dabei war, rechtlich komplexe Konzepte für Nutzende verständlich zu erklären. Die formale rechtliche Logik muss im Hintergrund ablaufen, während Nutzende intuitiv durch den Abfragedialog geführt werden und gleichzeitig auf Basis der Angaben der Nutzenden eine rechtlich korrekte Klageschrift entsteht. Das Eingabesystem führt Nutzende dafür Schritt für Schritt und mit einfachen Erläuterungen zur Erstellung einer strukturierten Klageschrift. Mit dieser sollen perspektivisch Aufwände und Verfahrensdauer für die Gerichte reduziert werden. Gleichzeitig ist das Eingabesystem als Online-Dienst so gestaltet, dass es einen barrierefreien und niedrigschwelligen Zugang zum Recht ermöglicht.
Die digitale Zahlungsklage wurde ebenfalls in Zusammenarbeit mit einer Gruppe von Expert:innen, bestehend aus Richter:innen unserer Pilotgerichte, nutzendenzentriert und iterativ entwickelt. Dafür hat sich das Produktteam etwa alle zwei bis vier Wochen mit den Expert:innen zu praktischen Fragen für die Umsetzung des Online-Dienstes ausgetauscht. Dazu gehören zum Beispiel: Wie muss eine Klageschrift strukturiert sein? Welche Klagekonstellationen sollte der Online-Dienst unbedingt abbilden und welche sind in der Praxis weniger relevant? Wie können wir Nutzende dabei unterstützen, einen bestimmten Antrag korrekt zu stellen?
Das Feedback der Expert:innen hat uns dabei geholfen, praktische Dinge umzusetzen, die die Arbeit der Richter:innen erleichtern können, wie etwa die optionale Angabe einer Telefonnummer oder die standardisiert strukturierte Benennung und Zuordnung von Beweisen. Zusätzlich zu diesem kontinuierlichen Austausch haben wir Interviews mit allen bisher beteiligten Gerichten durchgeführt, um deren Arbeitsweisen besser zu verstehen.
Um die Perspektiven von Bürger:innen kontinuierlich in die Entwicklung einzubeziehen, haben wir außerdem mehrere Konzepttests zu Zwischenständen der Informationsseiten und des Eingabesystems durchgeführt. Damit wollten wir herausfinden, wie wir Nutzende am besten mit dem Eingabesystem unterstützen können. In diesen Tests haben wir Bürger:innen Schritt für Schritt durch Prototypen unseres Eingabesystems geführt, um Hürden und offene Fragen zum Online-Dienst und zu Klageverfahren im Allgemeinen zu identifizieren.
Insgesamt haben wir im Rahmen der Entwicklung im Jahr 2025 fünf Usability-Tests mit insgesamt 27 teilnehmenden Personen durchgeführt. In den Tests haben wir verschiedene Herausforderungen für Nutzende identifiziert, die zu Iterationen im Online-Dienst geführt haben, u. a. zur logischen Struktur und zur Verständlichkeit der Anwendung.
Ein Vorab-Check für die allgemeine Zahlungsklage?
Zunächst war geplant, wie bei den Fluggastrechten, einen sogenannten Vorab-Check als eigenständig nutzbaren Service anzubieten. In den ersten Tests haben wir aber herausgefunden, dass dieser für allgemeine Zahlungsklagen keinen Mehrwert bringen würde. Bei den Fluggastrechten erhalten Nutzende einen Hinweis darauf, ob und in welcher Höhe ihnen eine Entschädigung zusteht. Für die allgemeine Zahlungsklage haben Nutzende ebenfalls erwartet, dass mit dem Vorab-Check eine rechtliche Fallprüfung mit Erfolgsprognose erfolgt, mit einer Auskunft darüber, ob ein Zahlungsanspruch entsteht, in welcher Höhe und welche konkreten Kosten mit dem Klageverfahren in ihrem individuellen Fall verbunden sind. Der Online-Dienst kann jedoch keine Rechtsberatung im Einzelfall bieten. Anders als bei den Fluggastrechten gibt es bei allgemeinen Zahlungsklagen keine vordefinierte rechtliche Grundlage für eine pauschale Begründetheit oder Höhe von Ansprüchen, da der Kontext des jeweiligen Falls nicht bekannt ist. Um nicht den unzutreffenden Eindruck einer rechtlichen Vorab-Prüfung im Einzelfall zu erwecken, haben wir uns gegen einen Vorab-Check entschieden.
Wir haben außerdem alternative Möglichkeiten einer sinnvollen Vorab-Prüfung getestet, wie beispielsweise die Gerichtszuständigkeit für den jeweiligen Fall. Es hat sich aber gezeigt, dass damit ein Schritt vorweggenommen wird. Viele Personen würden einen Vorab-Check nutzen, um sich allgemein zu informieren und wissen noch gar nicht, ob sie überhaupt klagen möchten. Daher ist eine isolierte Zuständigkeitsprüfung in Form eines Vorab-Checks nicht relevant. Im finalen Online-Dienst ist diese nun der erste Teil bei der Erstellung der Klage.
Einordnung des Rechtsproblems
In ersten Prototypen haben wir eine große Übersicht von Sachgebieten genutzt, in die Nutzende ihren Fall einordnen sollten. Für viele Personen war es schwierig, ihr Rechtsproblem in eine der vielen vorgegebenen Kategorien einzuordnen. Um das zuständige Amtsgericht korrekt zuzuordnen und die Einordnung für Nutzende zu vereinfachen, haben wir die Übersicht zweigeteilt.
Im ersten Schritt listen wir nur die Bereiche auf, die von unserem Online-Dienst nicht abgedeckt werden können (z. B. andere als Zivilsachen, für die andere Gerichte zuständig sind). Im zweiten Schritt werden Sachgebiete aufgelistet, für die es eine besondere Zuständigkeit gibt (z. B. ausschließlicher oder besonderer Gerichtsstand). Wenn diese Kategorien zutreffen, folgen weitere Fragen, um die Zuständigkeit des Gerichts zu bestimmen. Falls keiner der aufgelisteten Bereiche zutrifft, werden Nutzende in den Abfragedialog für den allgemeinen Gerichtsstand geführt.
Anträge und Geldbeträge
Es fällt Nutzenden ebenfalls schwer, konkrete Geldbeträge für ihre Forderung zu definieren. Viele wissen nicht, dass das Gericht nicht ermittelt oder den Geldwert festsetzt. Teilweise ist es für Nutzende auch nicht eindeutig, ob es sich tatsächlich um eine Zahlungsklage handelt. Dafür haben wir Erklärungen ergänzt, was eine Zahlungsklage ist und für welche Forderungen der Dienst nicht genutzt werden kann (z. B. Sachleistung). Der Online-Dienst deckt derzeit nur fest definierte Geldbeträge ab, aber keine Forderungen, die noch nicht bestimmt sind. Über Informationstexte wird darüber aufgeklärt. Nutzende können derzeit einen Gesamtbetrag fordern und dann in einem offenen Textfeld den Sachverhalt und die Herleitung sowie gegebenenfalls die Zusammensetzung der Forderung beschreiben. Dabei unterstützt der Online-Dienst mit anleitenden W-Fragen bei der offenen Formulierung und stellt eine beispielhaft vorformulierte Beispiel-Klage zur Verfügung. Gängige Nebenforderungen und Prozessanträge können Nutzende mithilfe einfach verständlicher, standardisierter Abfragen beantragen (z. B. Antrag auf Prozesszinsen).
Emotionale Situationen mit einfacher Sprache unterstützen
Die Tests haben ebenfalls gezeigt, dass die Situation rund um ihre Geldforderung für Nutzende oft sehr emotional ist, da die klagenden Parteien sich beispielsweise persönlich kennen. Um Nutzende bei der Erstellung einer Klageschrift zu unterstützen, verwenden wir eine sachliche, neutrale und bürgernahe Sprache. Der Schritt-für-Schritt-Abfragedialog hilft dabei, Gedanken zu ordnen und weist darauf hin, welche sachlichen Fakten für die Klage wichtig sind, gibt Beispiele und stellt Ausfüllhilfen zur Verfügung.
Der Online-Dienst begegnet typischen Unsicherheiten mit verschiedenen unterstützenden Hinweisen, z. B., dass keine Paragrafen oder juristischen Fachbegriffe für die Fallbeschreibung notwendig sind oder dass durch bestimmte Anträge keine zusätzlichen Kosten entstehen. Es gibt Anleitungen und Folgen werden aufgezeigt, etwa bei möglichen Neben- und Prozessanträgen, die Schritt für Schritt erklärt werden.
Um die Perspektive und Bedürfnisse der Anwaltschaft an das Eingabesystem zu verstehen, sind wir außerdem im Austausch mit der Bundesrechtsanwaltskammer und haben erste Interviews mit Anwält:innen geführt. Diese Gespräche führen wir für die nächsten möglichen Entwicklungsschritte eines speziellen Eingabesystems für die Anwaltschaft nach dem Launch des ersten MVPs fort.
Iterative Weiterentwicklung: Neue Funktionen für Bürger:innen und Eingabesystem für die Anwaltschaft
Die Eingabesysteme der digitalen Zahlungsklage für Bürger:innen sowie für die Anwaltschaft werden nach dem ersten Launch agil und iterativ weiterentwickelt. Dazu gehören z. B. Funktionen für erweiterte Klage-Konstellationen und ein spezielles Eingabesystem für die Anwaltschaft, das stärker an die Bedürfnisse professioneller Nutzender angepasst ist. Die Anwaltschaft wird dabei durch Interviews und Usability-Test in die Entwicklung einbezogen.
Die Weiterentwicklung erfolgt auch auf Basis der Erkenntnisse, die wir durch die Erprobung gewinnen, z. B. durch Nutzungsdaten und Rückmeldungen aus den teilnehmenden Gerichten.
Die Erprobung des Online-Verfahrens wird nach zwei, vier und acht Jahren evaluiert. Erkenntnisse aus der Erprobung werden wir im Blog teilen.
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