Grundsteuererklärung neu denken
Nach dem reformierten Bewertungs- und Grundsteuerrecht infolge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts muss die Verwaltung alle sieben Jahre die Grundstücke und Gebäude neu bewerten. Ziel dieses Projektes ist es, dass die Verwaltung künftig keine Daten zu Grundstücken und Gebäuden mehr bei den Bürger:innen oder Unternehmen für die Grundsteuer erheben muss. Für die Verwaltung soll eine weitgehend automatisierte Fallbearbeitung gestaltet werden, die den Aufwand für alle erheblich reduziert.
Dazu stehen potenziell erforderliche Gesetzesänderungen an, um dieses Vorgehen zu ermöglichen.
Ziel einer/s Fellows ist die Unterstützung des Teams und des Vorhabens durch die Etablierung neuer Arbeitsweisen, die Einführung von neuen Methoden und die Mitgestaltung des Stakeholder-Prozesses durch z. B. das Aufsetzen von partizipativen Workshop-Reihen.
IV - Steuerabteilung - direkte Steuern
IV D 4 - Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft; Bewertung; Erbschaftsteuer; Grundsteuer; Vermögensteuer; Verkehrsteuern und verwandte Abgaben; Fragen der Länder- und Gemeindesteuern; Bodenschätzung