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Bundesministerium der Finanzen 2023

Grundsteuererklärung neu denken

Nach dem reformierten Bewertungs- und Grundsteuerrecht infolge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts muss die Verwaltung alle sieben Jahre die Grundstücke und Gebäude neu bewerten. Ziel dieses Projektes ist es, dass die Verwaltung künftig keine Daten zu Grundstücken und Gebäuden mehr bei den Bürger:innen oder Unternehmen für die Grundsteuer erheben muss. Für die Verwaltung soll eine weitgehend automatisierte Fallbearbeitung gestaltet werden, die den Aufwand für alle erheblich reduziert.
Dazu stehen potenziell erforderliche Gesetzesänderungen an, um dieses Vorgehen zu ermöglichen.
Ziel der Fellows war die Unterstützung des Teams und des Vorhabens durch die Etablierung neuer Arbeitsweisen, die Einführung von neuen Methoden und die Mitgestaltung des Stakeholder-Prozesses beispielsweise durch das Aufsetzen von partizipativen Workshop-Reihen.

IV - Steuerabteilung - direkte Steuern
IV D 4 - Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft; Bewertung; Erbschaftsteuer; Grundsteuer; Vermögensteuer; Verkehrsteuern und verwandte Abgaben; Fragen der Länder- und Gemeindesteuern; Bodenschätzung


Wolfgang Lapp
Projektpartner
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Talitha Goldmann-Kefalas
Fellow
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Rückblick

Talitha Goldmann-Kefalas, Fellow: „’Wer nicht wagt, der nicht gewinnt’, heißt es. ‘Wer gemeinsam wagt, gewinnt Gemeinwohl’, war unsere Antwort im Projekt im BMF, mit einem Fokus auf Nutzerzentrierung, digitale Kollaborationsformaten und neue Arbeitsweisen.
Die wirkungsorientierte Zusammenarbeit, den besonderen Zusammenhalt im Team und die einzigartigen Einblicke in die ministeriale Arbeitswelt möchte ich nicht mehr missen müssen. Gepaart mit dem inspirierenden Austausch unter den Fellows, war das Work4Germany Programm für mich eine wirklich wertvolle Erkundungsreise.“