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Transpa­renz

Corporate Governance

Der Public Corporate Governance Kodex (PCGK) enthält und definiert die Standards guter Unternehmens- und Beteiligungsführung für alle Unternehmen und Beteiligungen des Bundes. Er ist ein Leitfaden der Bundesregierung und legt Standards für das transparente und wirtschaftliche Handeln von Unternehmen in öffentlicher Hand fest. Zum Beispiel legt er die Zusammenarbeit der Unternehmensorgane fest, wirkt auf eine kontinuierliche Verbesserung der Prozesse des Unternehmens und seiner Organe ein und verpflichtet zur Transparenz in Bezug auf die Vergütung der Geschäftsleitung.

Die DigitalService GmbH des Bundes befindet sich zu 100 % in Bundeseigentum.

Als GmbH des Bundes veröffentlichen wir jedes Jahr einen Public Governance-Bericht. Ergänzend werden Dokumente zum Jahresabschluss bereitgestellt. Die Bereitstellung erfolgt jeweils im Dezember des Folgejahres. Wir streben eine frühere Veröffentlichung an, was aufgrund von Ab- und Zustimmungsprozessen jedoch nicht immer möglich ist.

2022
Corporate Governance Bericht 2022
Anhang für das Jahr 2022
Anlage zum Anhang für das Jahr 2022
Bilanz 2022
Gewinn- und Verlustrechnung 2022
Lagebericht 2022

2021
Corporate Governance Bericht 2021
Anhang für das Jahr 2021
Anlage zum Anhang für das Jahr 2021
Bilanz 2021
Gewinn- und Verlustrechnung 2021
Lagebericht 2021

2020
Corporate Governance Bericht 2020
Anhang für das Jahr 2020
Anlage zum Anhang für das Jahr 2020
Bilanz 2020
Gewinn- und Verlustrechnung 2020
Lagebericht 2020

Compliance-Beauftragter

Unsere Beschäftigten, Kund:innen und Geschäftspartner:innen können etwaige Compliance-Verstöße an unseren externen Compliance-Beauftragten melden. Über das besonders gesicherte BKMS® Melde- und Kommunikationssystem können Meldungen auch anonym an den Compliance-Beauftragten übermittelt werden.

Compliance-Beauftragter für die DigitalService GmbH des Bundes: Rechtsanwalt Dr. Rainer Frank
Telefonnummer zur Hinweisabgabe: +49(0)30 318 685 933
E-Mail-Adresse zur Hinweisabgabe: compliance-digitalservice-bund@fs-pp.de

Weiterführende Informationen hier.



Servicestandard-Berichte

Die DigitalService GmbH des Bundes verpflichtet sich in ihrer Projektarbeit dem vom Bundesministerium des Innern und für Heimat herausgegebenen Servicestandard für die digitale Verwaltung. Im Rahmen dessen veröffentlichen die digitalen Entwicklungsteams verfasste Berichte mit Selbsteinschätzungen über die Erfüllung des Servicestandards und zur überblickenden Dokumentation ihrer Arbeit.

Selbstaudits abgeschlossener Projekte

Peer-Reviews laufender Projekte


Übernahmedoku­mente

Der DigitalService wurde im Oktober 2020 als bundeseigene GmbH aufgesetzt. Er ging hervor aus dem Non-Profit-Start-up 4Germany UG.

Kaufvertrag 4Germany UG
Liste der Übernehmer DigitalService4Germany GmbH (DigitalService GmbH des Bundes)
Dokumente und Kommunikation zur Übernahme der 4Germany UG

Häufig gestellte Fragen

Was für eine Rechtsform hat der DigitalService?

Der DigitalService ist eine GmbH im Eigentum des Bundes.

Wieso wurde die GmbH als Rechtsform gewählt?

Die Frage, welche Rechtsform für eine Organisation wie den DigitalService am geeignetsten ist, wurde anhand von rechtlichen, fachlichen und ökonomischen Kriterien verschiedener Organisationsformen geprüft. Die Kriterien Agilität, Wirksamkeit der Personalgewinnung und Gründungsgeschwindigkeit wurden bei Nichterfüllung als Ausschlusskriterium definiert. In Folge wurden insbesondere eine behördliche Ausgestaltung, eine Gründung als Anstalt öffentlichen Rechts sowie die Rechtsform der GmbH entlang folgender Kriterien geprüft: Kompetenzentwicklung, Steuerungsmöglichkeit, Ressortneutralität, Flexibilität, Sichtbarkeit, Errichtungsaufwand, Skalierungs- und Abwicklungsfähigkeit. Die Prüfung gelangte zu dem Ergebnis, dass die GmbH als einzige Rechtsform alle Kriterien erfüllt bzw. im vergleichsweise höchsten Maße erfüllt.

Wer sind die Anteilseigner des DigitalService?

Die Bundesrepublik Deutschland – vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat – hält 100% der Anteile der GmbH.

Für wie viel Geld wurde die 4Germany UG an das Bundeskanzleramt verkauft?

Für 30.000 €.

Was ist das Ziel des DigitalService?

Der DigitalService entwickelt mit und für die Bundesministerien und nachgeordneten Behörden digitale Lösungen, welche die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt stellen. Zugleich werden Kapazitätsaufbau und Wissenstransfer in der Verwaltung erzielt. Es wird also nicht "nur" eingekauft, sondern gemeinsam mit der Verwaltung am Produkt gearbeitet.

Warum braucht es eine Einheit wie den DigitalService in Bundeseigentum?

Als Inhouse-Gesellschaft des Bundes kann der DigitalService kurzfristig und grundsätzlich ohne Ausschreibungsverfahrunge mittels Beauftragung Prototypen bis hin zu fertigen Anwendungen entwickeln. Er soll dabei nicht wie eine Behörde agieren - und konkurriert grundsätzlich mit anderen Unternehmen am Markt um Aufträge und Personal. Dass dem Bund damit ein flexibel und schnell einsetzbares Instrument zur Verfügung steht, um digitale Bedarfe maßgeschneidert decken zu können, stärkt die digitale Handlungsfähigkeit des Staates.

Warum wurde gerade die 4Germany UG an das Bundeskanzleramt verkauft?

4Germany stand mit seinen Fellowship-Programmen Tech4Germany und Work4Germany von 2018 bis 2021 unter der Schirmherrschaft von Prof. Dr. Helge Braun, dem damaligen Chef des Bundeskanzleramts. Mit den beiden Fellowship-Programmen hat sich die 4Germany UG schnell einen positiven Ruf als Ansprechpartner für agile, nutzerzentrierte Software-Lösungen und innovatives Arbeiten erarbeitet und darüber ein einzigartiges Erfahrungswissen und Netzwerk für die Arbeit mit der Bundesverwaltung erarbeitet.

Wenn die Mission so wichtig ist, wieso dann als privatwirtschaftlich organisierter Dienstleister? Es geht doch um die Handlungsfähigkeit des Staates selbst.

Durch die Übernahme und das Insourcing der Kompetenzen stärken wir gerade das Portfolio und die Handlungsfähigkeit des Staates. Der DigitalService kann als Inhouse-Einheit mit und für den Staat schnell und unkompliziert digitale, nutzerzentrierte Lösungen entwickeln. Die Angestellten des DigitalService werden ausschließlich für und mit der Verwaltung arbeiten. Darüber hinaus ist es auch der Auftrag des DigitalService, durch die gemeinsame Arbeit mit den Verwaltungsmitarbeitenden zum Aufbau von Kompetenzen innerhalb der unmittelbaren Bundesverwaltung beizutragen. Mit einer behördlichen Struktur hätten sich die notwendige Agilität und Flexibilität, besonders mit Blick auf Personalgewinnung und Projektarbeit, nicht in gleicher Weise erreichen lassen.

Warum war es aus Sicht des Kanzleramts notwendig, dass der DigitalService in seiner Personalpolitik flexibel agieren kann?

Flexibilität in der Personalplanung ist entscheidend für den DigitalService. Dabei geht es nicht nur darum, für bestimmte am Markt schwer zu bekommende Profile angemessene Gehälter zahlen zu können. Das ist der kleinere Aspekt. Wichtig ist vielmehr, die bürokratischen Aufwände und Vorläufe zu minimieren, damit die Einheit wirklich das agile „Schnellboot“ sein kann, das sie sein soll und nicht doch zum „Tanker“ wird. Für diese Einheit ist es entscheidend, Personen anzuziehen und aufzubauen, die unabhängig von formalen Abschlüssen IT- und Digital-Kompetenzen mitbringen, die in Berlin und weit darüber hinaus stark gesucht sind. Wenn man weitestgehend auf etwa die Erstellung von vergleichsweise starren jährlichen Stellenplänen verzichten kann, um auch in der Skalierung der Einheit flexibel zu bleiben, hilft das auch, die Verwaltungsstruktur der neuen Einheit schlank zu halten. Der DigitalService wird projekt- bzw. auftragsbasiert arbeiten. Er soll sich sehr schnell wirtschaftlich selbst tragen und nicht dauerhaft durch den Bund finanziert werden. Die GmbH muss „konjunkturabhängig“ am Markt agieren und flexibel Personal anwerben können, und zwar unterjährig und in Abhängigkeit von der Entwicklung der Auftragslage. All dies wird nun für den DigitalService möglich sein.

Was macht das DigitalService Team genau?

Die Mission des DigitalService ist es, digitale Lösungen mit dem Staat zu entwickeln, die die Bedürfnisse der Bürger:innen in den Mittelpunkt stellen und besser für alle funktionieren. Dazu arbeiten in den Produktteams Designer:innen, Programmier:innen und Produktmanager:innen nach agilen Entwicklungsmethoden gemeinsam mit Projektverantwortlichen aus der Bundesverwaltung an der Entwicklung von nutzerzentrierten Software-Produkten.

Wie können sich Ministerien für Projekte bewerben?

Ministerien und Bundesbehörden können den DigitalService mit der Entwicklung von Software-Produkten beauftragen. Anders als bei den Fellowships findet keine Bewerbung und Auswahl durch eine unabhängige Jury statt. Trotzdem wird es aus Kapazitätsgründen nicht möglich sein, jedes Projekt anzunehmen. Teil der Aufbauphase wird es sein, in Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat und dem Kanzleramt transparente Auswahlkriterien sowie einen Auswahlprozess zu definieren.

Sind nun die Tech4Germany und Work4Germany Programme Teil des DigitalService Teams? Gilt die Rechtsform jetzt für alle?

Ja, Tech4Germany und Work4Germany sind ebenfalls Teil der DigitalService GmbH des Bundes. Diese beiden Fellowship-Programme werden neben der beschriebenen ganzjährigen kollaborativen und agilen Entwicklung von Software-Produkten in bewährter Weise fortgeführt.

Kann das DigitalService Team als Bundesunternehmen weiterhin unabhängige Entscheidungen treffen?

Operativ trifft das Team unabhängige Entscheidungen. Die Geschäftsführer:innen der GmbH sind satzungsgemäß gegenüber Aufsichtsrat und Gesellschaftern verpflichtet, bestimmte strategische Entscheidungen vorzulegen oder mit diesen abzustimmen. Mehr Informationen enthält die Satzung und die Geschäftsordnung der Geschäftsführung.

Kann der DigitalService Projekte ablehnen?

Der DigitalService wird eigenständig entscheiden, welche Projekte er annimmt. Die Entscheidung erfolgt aufgrund transparenter und nachvollziehbarer Kriterien. Die Kriterien werden zuvor vom Aufsichtsrat gebilligt.

Wie kommt es, dass der DigitalService ein anderes Vergütungsmodell anwenden kann als Bundesbehörden?

Für eine Bundes-GmbH als private Rechtsform in öffentlicher Hand sind die Tarifbestimmungen des öffentlichen Dienstes (TVöD) nicht unmittelbar anwendbar. Jede Beteiligung des Bundes ist nach der Bundeshaushaltsordnung durch das Bundesfinanzministerium zu genehmigen. Diese Genehmigung erfolgte unter der Auflage, dass für einen Teil des Unternehmens, nämlich die Fellowship-Programme und den Querschnittsbereich, das Besserstellungsverbot (normiert für Zuwendungen) entsprechend gilt. Die Produktteams des DigitalService, für die diese Auflage nicht gilt, müssen aber dennoch wirtschaftlich agieren. Sie konkurrieren auf der anderen Seite aber mit privaten Anbietern um Projektaufträge und um Personal. Insofern ist es erforderlich, auch marktübliche Konditionen bieten zu können.

Können Fellows direkt in den DigitalService wechseln?

Nein. Fellows von Work4Germany und Tech4Germany müssen sich über die gleichen Bewerbungsprozesse auf freie Stellen für den DigitalService qualifizieren wie externe Bewerber und Bewerberinnen. So wollen wir für alle Interessierten den gleichen Zugang zu der neuen Einheit sicherstellen.

Wie wird der DigitalService finanziert?

Der DigitalService wird mit einem Startkapital in Höhe eines hohen einstelligen Millionenbetrags durch den Bund ausgestattet; anschließend soll sie sich spätestens nach vier Jahren selbst tragen durch die Entgelte, die sie für ihre Software-Produkte und Dienstleistungen erwirtschaftet. Sie soll dabei projekt- beziehungsweise auftragsbasiert arbeiten und konjunkturabhängig agieren können. Die genaue Höhe des Bundesanteils ist noch Gegenstand der haushaltspolitischen Verhandlungen.