Transparenz
Corporate Governance
Der Public Corporate Governance Kodex (PCGK) enthält und definiert die Standards guter Unternehmens- und Beteiligungsführung für alle Unternehmen und Beteiligungen des Bundes. Er ist ein Leitfaden der Bundesregierung und legt Standards für das transparente und wirtschaftliche Handeln von Unternehmen in öffentlicher Hand fest. Zum Beispiel legt er die Zusammenarbeit der Unternehmensorgane fest, wirkt auf eine kontinuierliche Verbesserung der Prozesse des Unternehmens und seiner Organe ein und verpflichtet zur Transparenz in Bezug auf die Vergütung der Geschäftsleitung.
Die DigitalService GmbH des Bundes befindet sich zu 100 % in Bundeseigentum.
Als GmbH des Bundes veröffentlichen wir jedes Jahr einen Public Governance-Bericht. Ergänzend werden Dokumente zum Jahresabschluss bereitgestellt. Die Bereitstellung erfolgt jeweils im Dezember des Folgejahres. Wir streben eine frühere Veröffentlichung an, was aufgrund von Ab- und Zustimmungsprozessen jedoch nicht immer möglich ist.
2023
Corporate Governance Bericht 2023
2022
Corporate Governance Bericht 2022
Anhang für das Jahr 2022
Anlage zum Anhang für das Jahr 2022
Bilanz 2022
Gewinn- und Verlustrechnung 2022
Lagebericht 2022
2021
Corporate Governance Bericht 2021
Anhang für das Jahr 2021
Anlage zum Anhang für das Jahr 2021
Bilanz 2021
Gewinn- und Verlustrechnung 2021
Lagebericht 2021
2020
Corporate Governance Bericht 2020
Anhang für das Jahr 2020
Anlage zum Anhang für das Jahr 2020
Bilanz 2020
Gewinn- und Verlustrechnung 2020
Lagebericht 2020
Compliance-Beauftragter
Unsere Beschäftigten, Kund:innen und Geschäftspartner:innen können etwaige Compliance-Verstöße an unseren externen Compliance-Beauftragten melden. Über das besonders gesicherte BKMS® Melde- und Kommunikationssystem können Meldungen auch anonym an den Compliance-Beauftragten übermittelt werden.
Compliance-Beauftragter für die DigitalService GmbH des Bundes: Rechtsanwalt Dr. Rainer Frank
Telefonnummer zur Hinweisabgabe: +49(0)30 318 685 933
E-Mail-Adresse zur Hinweisabgabe: compliance-digitalservice-bund@fs-pp.de
Weiterführende Informationen zur Meldestelle für die DigitalService GmbH des Bundes.
Anfragen auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) regelt den Anspruch von Bürger:innen auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber Behörden und Einrichtungen des Bundes. Der DigitalService fällt als bundeseigene GmbH jedoch nicht unter das IFG. Dennoch sind wir im Rahmen unseres Unternehmenswerts „Open by default“ (Arbeite offen) so transparent wie möglich und stellen auf dieser Seite weitreichende Informationen zum DigitalService zur Verfügung.
Die in unserem Fall zuständige Behörde ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI): IFG@bmi.bund.de. Das BMI hat ein eigenes Kontaktformular für IFG-Anfragen eingerichtet.
Projektverträge
Im Rahmen unseres „Working in the open“-Ansatzes setzen wir auf ein hohes Maß an Transparenz. Wir versuchen, wann immer möglich, Verträge mit unseren Projektpartner:innen an dieser Stelle zu veröffentlichen.
Digitale Rechtsantragstelle und Zivilgerichtliches Online-Verfahren
Rahmenvertrag Bundesministerium der Justiz und DigitalService
Anlage 1 und 2 zum Rahmenvertrag Bundesministerium der Justiz und DigitalService
Anlage 3 zum Rahmenvertrag Bundesministerium der Justiz und DigitalService
Anlage 4 zum Rahmenvertrag Bundesministerium der Justiz und DigitalService
Digitale Rechtsantragstelle Einzelvertrag Nr. 1
Zivilgerichtliches Online-Verfahren Einzelvertrag Nr. 1
Digitale Rechtsantragstelle Einzelvertrag Nr. 2
Zivilgerichtliches Online-Verfahren Einzelvertrag Nr. 2
Digitale Rechtsantragstelle Einzelvertrag Nr. 3
Zivilgerichtliches Online-Verfahren Einzelvertrag Nr. 3
Servicestandard-Berichte
Die DigitalService GmbH des Bundes verpflichtet sich in ihrer Projektarbeit dem vom Bundesministerium des Innern und für Heimat herausgegebenen Servicestandard für die digitale Verwaltung. Im Rahmen dessen veröffentlichen die digitalen Entwicklungsteams verfasste Berichte mit Selbsteinschätzungen über die Erfüllung des Servicestandards und zur überblickenden Dokumentation ihrer Arbeit.
Selbstaudits abgeschlossener Projekte
Peer-Reviews laufender Projekte
Übernahmedokumente
Der DigitalService wurde im Oktober 2020 als bundeseigene GmbH aufgesetzt. Er ging hervor aus dem Non-Profit-Start-up 4Germany UG.
Kaufvertrag 4Germany UG
Liste der Übernehmer DigitalService4Germany GmbH (DigitalService GmbH des Bundes)
Dokumente und Kommunikation zur Übernahme der 4Germany UG
Häufig gestellte Fragen
Der DigitalService ist eine GmbH im Eigentum des Bundes.
Die Frage, welche Rechtsform für eine Organisation wie den DigitalService am geeignetsten ist, wurde anhand von rechtlichen, fachlichen und ökonomischen Kriterien verschiedener Organisationsformen geprüft. Die Kriterien Agilität, Wirksamkeit der Personalgewinnung und Gründungsgeschwindigkeit wurden bei Nichterfüllung als Ausschlusskriterium definiert. In Folge wurden insbesondere eine behördliche Ausgestaltung, eine Gründung als Anstalt öffentlichen Rechts sowie die Rechtsform der GmbH entlang folgender Kriterien geprüft: Kompetenzentwicklung, Steuerungsmöglichkeit, Ressortneutralität, Flexibilität, Sichtbarkeit, Errichtungsaufwand, Skalierungs- und Abwicklungsfähigkeit. Die Prüfung gelangte zu dem Ergebnis, dass die GmbH als einzige Rechtsform alle Kriterien erfüllt bzw. im vergleichsweise höchsten Maße erfüllt.
Die Bundesrepublik Deutschland – vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat – hält 100% der Anteile der GmbH.
Für 30.000 €.
Der DigitalService entwickelt mit und für die Bundesministerien und nachgeordneten Behörden digitale Lösungen, welche die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt stellen. Zugleich werden Kapazitätsaufbau und Wissenstransfer in der Verwaltung erzielt. Es wird also nicht "nur" eingekauft, sondern gemeinsam mit der Verwaltung am Produkt gearbeitet.
Als Inhouse-Gesellschaft des Bundes kann der DigitalService kurzfristig und grundsätzlich ohne Ausschreibungsverfahrunge mittels Beauftragung Prototypen bis hin zu fertigen Anwendungen entwickeln. Er soll dabei nicht wie eine Behörde agieren - und konkurriert grundsätzlich mit anderen Unternehmen am Markt um Aufträge und Personal. Dass dem Bund damit ein flexibel und schnell einsetzbares Instrument zur Verfügung steht, um digitale Bedarfe maßgeschneidert decken zu können, stärkt die digitale Handlungsfähigkeit des Staates.
4Germany stand mit seinen Fellowship-Programmen Tech4Germany und Work4Germany von 2018 bis 2021 unter der Schirmherrschaft von Prof. Dr. Helge Braun, dem damaligen Chef des Bundeskanzleramts. Mit den beiden Fellowship-Programmen hat sich die 4Germany UG schnell einen positiven Ruf als Ansprechpartner für agile, nutzerzentrierte Software-Lösungen und innovatives Arbeiten erarbeitet und darüber ein einzigartiges Erfahrungswissen und Netzwerk für die Arbeit mit der Bundesverwaltung erarbeitet.
Durch die Übernahme und das Insourcing der Kompetenzen stärken wir gerade das Portfolio und die Handlungsfähigkeit des Staates. Der DigitalService kann als Inhouse-Einheit mit und für den Staat schnell und unkompliziert digitale, nutzerzentrierte Lösungen entwickeln. Die Angestellten des DigitalService werden ausschließlich für und mit der Verwaltung arbeiten. Darüber hinaus ist es auch der Auftrag des DigitalService, durch die gemeinsame Arbeit mit den Verwaltungsmitarbeitenden zum Aufbau von Kompetenzen innerhalb der unmittelbaren Bundesverwaltung beizutragen. Mit einer behördlichen Struktur hätten sich die notwendige Agilität und Flexibilität, besonders mit Blick auf Personalgewinnung und Projektarbeit, nicht in gleicher Weise erreichen lassen.
Flexibilität in der Personalplanung ist entscheidend für den DigitalService. Dabei geht es nicht nur darum, für bestimmte am Markt schwer zu bekommende Profile angemessene Gehälter zahlen zu können. Das ist der kleinere Aspekt. Wichtig ist vielmehr, die bürokratischen Aufwände und Vorläufe zu minimieren, damit die Einheit wirklich das agile „Schnellboot“ sein kann, das sie sein soll und nicht doch zum „Tanker“ wird. Für diese Einheit ist es entscheidend, Personen anzuziehen und aufzubauen, die unabhängig von formalen Abschlüssen IT- und Digital-Kompetenzen mitbringen, die in Berlin und weit darüber hinaus stark gesucht sind. Wenn man weitestgehend auf etwa die Erstellung von vergleichsweise starren jährlichen Stellenplänen verzichten kann, um auch in der Skalierung der Einheit flexibel zu bleiben, hilft das auch, die Verwaltungsstruktur der neuen Einheit schlank zu halten. Der DigitalService wird projekt- bzw. auftragsbasiert arbeiten. Er soll sich sehr schnell wirtschaftlich selbst tragen und nicht dauerhaft durch den Bund finanziert werden. Die GmbH muss „konjunkturabhängig“ am Markt agieren und flexibel Personal anwerben können, und zwar unterjährig und in Abhängigkeit von der Entwicklung der Auftragslage. All dies wird nun für den DigitalService möglich sein.
Die Mission des DigitalService ist es, digitale Lösungen mit dem Staat zu entwickeln, die die Bedürfnisse der Bürger:innen in den Mittelpunkt stellen und besser für alle funktionieren. Dazu arbeiten in den Produktteams Designer:innen, Programmier:innen und Produktmanager:innen nach agilen Entwicklungsmethoden gemeinsam mit Projektverantwortlichen aus der Bundesverwaltung an der Entwicklung von nutzerzentrierten Software-Produkten.
Ministerien und Bundesbehörden können den DigitalService mit der Entwicklung von Software-Produkten beauftragen. Anders als bei den Fellowships findet keine Bewerbung und Auswahl durch eine unabhängige Jury statt. Trotzdem wird es aus Kapazitätsgründen nicht möglich sein, jedes Projekt anzunehmen. Teil der Aufbauphase wird es sein, in Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat und dem Kanzleramt transparente Auswahlkriterien sowie einen Auswahlprozess zu definieren.
Ja, Tech4Germany und Work4Germany sind ebenfalls Teil der DigitalService GmbH des Bundes. Diese beiden Fellowship-Programme werden neben der beschriebenen ganzjährigen kollaborativen und agilen Entwicklung von Software-Produkten in bewährter Weise fortgeführt.
Operativ trifft das Team unabhängige Entscheidungen. Die Geschäftsführer:innen der GmbH sind satzungsgemäß gegenüber Aufsichtsrat und Gesellschaftern verpflichtet, bestimmte strategische Entscheidungen vorzulegen oder mit diesen abzustimmen. Mehr Informationen enthält die Satzung und die Geschäftsordnung der Geschäftsführung.
Der DigitalService wird eigenständig entscheiden, welche Projekte er annimmt. Die Entscheidung erfolgt aufgrund transparenter und nachvollziehbarer Kriterien. Die Kriterien werden zuvor vom Aufsichtsrat gebilligt.
Für eine Bundes-GmbH als private Rechtsform in öffentlicher Hand sind die Tarifbestimmungen des öffentlichen Dienstes (TVöD) nicht unmittelbar anwendbar. Jede Beteiligung des Bundes ist nach der Bundeshaushaltsordnung durch das Bundesfinanzministerium zu genehmigen. Diese Genehmigung erfolgte unter der Auflage, dass für einen Teil des Unternehmens, nämlich die Fellowship-Programme und den Querschnittsbereich, das Besserstellungsverbot (normiert für Zuwendungen) entsprechend gilt. Die Produktteams des DigitalService, für die diese Auflage nicht gilt, müssen aber dennoch wirtschaftlich agieren. Sie konkurrieren auf der anderen Seite aber mit privaten Anbietern um Projektaufträge und um Personal. Insofern ist es erforderlich, auch marktübliche Konditionen bieten zu können.
Nein. Fellows von Work4Germany und Tech4Germany müssen sich über die gleichen Bewerbungsprozesse auf freie Stellen für den DigitalService qualifizieren wie externe Bewerber und Bewerberinnen. So wollen wir für alle Interessierten den gleichen Zugang zu der neuen Einheit sicherstellen.
Der DigitalService wurde mit einem Startkapital in Höhe eines hohen einstelligen Millionenbetrags durch den Bund ausgestattet; anschließend soll sich die Einheit spätestens nach vier Jahren selbst tragen durch die Entgelte, die sie für ihre Software-Produkte und Dienstleistungen erwirtschaftet. Sie arbeitet dabei projekt- oder auftragsbasiert und agiert konjunkturabhängig. Die genaue Höhe des Bundesanteils war Gegenstand der haushaltspolitischen Verhandlungen.