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Bundesministerium des Innern und für Heimat

2023

Registermodernisierung

Als nächster Schritt erfolgt nun die Umsetzung des „Once-Only-Prinzips“ im Rahmen des Programms Registermodernisierung. Dies bedeutet, dass Bürger:innen nur einmalig einen Nachweis bei der zuständigen Behörde mitzuteilen brauchen. Bei späteren Verwaltungsleistungen, wo dieser Nachweis erneut benötigt wird, kann die entsprechende Behörde, mit Genehmigung der antragsstellenden Person, diesen Nachweis digital abrufen und verarbeiten. Das Einreichen von den immer gleichen Nachweisen soll dann der Vergangenheit angehören.
Die Registermodernisierung ist ein aufwendiges Programm, in dem Bund und Länder die technische, strukturelle und rechtliche Grundlage für die digitale Vernetzung von Registern schafft und bei der Umsetzung unterstützt.
Bis Ende 2023 müssen, im Rahmen der SDG-Verordnung, Nachweise für ausgewählte Verwaltungsleistungen grenzüberschreitend ausgetauscht werden können. Mit diesem Datentransfer können z.B. Informationen aus der Geburtsurkunde übermittelt werden. Auf nationaler Ebene sollen ab 2025 erste Nachweise über das Nationale-Once-Only-Technical-System (NOOTS) ausgetauscht werden können.
Aufgrund der Vielzahl an Themen und Teilvorhaben, welche durch die Registermodernisierung bedacht bzw. umgesetzt werden müssen, ist die Zusammenarbeit im Team, aber auch mit den Stakeholdern teilweise sehr herausfordernd. Das Fellowship soll das Team dabei unterstützen, neue Formen der Teamkommunikation, Arbeitsgestaltung und Zusammenarbeit einzusetzen, aber auch Themen wie Beteiligungsprozesse im Rahmen des Architekturmanagements und der Kommunikation mit Stakeholdern methodisch neu beleuchten.

DV - Digitale Verwaltung; Steuerung OZG
Arbeitsgruppe DV II 5 - Registermodernisierung

Sybille Behling

Projektpartnerin

Antares Isabell Reisky

Fellow
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Miriam Pfändler

Projektpartnerin