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„Grundsteuererklärung für Privateigentum“: Kostenloser ​​Online-Service unterstützt bei Grundsteuerreform

Berlin, 01.07.2022
Bis zum 31.10.2022 müssen alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer im Rahmen der Grundsteuerreform eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben. Der DigitalService, die zentrale Digitalisierungseinheit des Bundes, hat im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) eine nutzerorientierte, zeitsparende Lösung entwickelt, die private Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Abgabe unterstützt. Das kostenlose Online-Angebot „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ (www.grundsteuererklärung-für-privateigentum.de) steht ab 04. Juli zur Verfügung. Es kann in den elf Ländern genutzt werden, die bei der Grundsteuer das sogenannte „Bundesmodell“ anwenden. Ein ELSTER-Konto wird nicht benötigt.


Insgesamt rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland sind von der Grundsteuerreform betroffen, viele davon befinden sich in Privateigentum. Für jedes dieser Grundstücke muss zwischen 1. Juli und 31. Oktober 2022 eine digitale Grundsteuererklärung abgegeben werden. Die Abgabe ist in Ausnahmefällen in Papierform zulässig.

Um den Aufwand für private Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zu reduzieren, entwickelte das BMF gemeinsam mit dem bundeseigenen DigitalService eine digitale Servicelösung: die „Grundsteuererklärung für Privateigentum“. Die zentrale Digitalisierungs- und Software-Entwicklungseinheit der Bundesverwaltung ist neben der Entwicklung auch für den Betrieb zuständig. Sie arbeitet mit agilen Methoden und bindet Nutzerinnen und Nutzer aktiv ein, um Lösungen bereitzustellen, die besser für alle funktionieren.

Gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern entwickelt

Bereits im ersten Projekt mit dem BMF – dem Steuerlotse für Rente und Pension – zeigte sich, dass es auch im komplexen deutschen Steuerrecht viele simple Sachverhalte gibt, die sich ideal über maßgeschneiderte digitale Lösungen mit einfachem Funktionsumfang abbilden lassen. So auch bei der Grundsteuererklärung: Eine Vielzahl der Grundstücke sind Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder auch unbebaute Grundstücke in privatem Eigentum. Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts kann für diese Fälle auf einige wenige Angaben reduziert und damit schnell und einfach eingereicht werden.

Damit dies gelingt, wurden die Nutzerinnen und Nutzer aktiv in den Entwicklungsprozess eingebunden. Potenzielle Herausforderungen und Probleme bei der Abgabe der Grundsteuererklärung wurden in Interviews mit der Zielgruppe identifiziert und flossen direkt in die Entwicklung von Prototypen ein, die dann mit Hilfe des direkten Feedbacks aus Usability-Tests weiter optimiert wurden.

Einfach, sicher, datensparsam

Der kostenlose Online-Service ist intuitiv gestaltet und kann selbständig von den Bürgerinnen und Bürgern ausgefüllt werden. Bei Fragen, die sich während der Tests auf Benutzerfreundlichkeit als besonders kritisch erwiesen haben, gibt es praktische Hilfestellungen. Ein schneller Vorab-Check zeigt, ob das eigene Haus, Grundstück oder die eigene Wohnung über das Tool erfasst werden können. Das Tool „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ ist datensparsam und -sicher angelegt. Es werden nur Daten abgefragt, die für die Bearbeitung tatsächlich benötigt werden. Ebenso werden nur Daten gespeichert, bei denen eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht. Die Übermittlung an die Finanzverwaltung erfolgt über die offizielle Schnittstelle von ELSTER. Die Daten werden nicht zu anderen Zwecken verarbeitet.

Der Online-Service kann ab Montag, dem 04. Juli, für die Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts von allen privaten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern mit Grundbesitz in all den Ländern genutzt werden, die das sogenannte „Bundesmodell“ anwenden. Zur Abgabe wird hier unter anderem die Nennung der Grundstücksfläche, des Bodenrichtwerts, die Gebäudeart, die Wohnfläche und das Baujahr benötigt. Zu den Ländern, die dieses Modell anwenden, zählen:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Nutzung ohne ELSTER-Konto möglich

Nutzende, die über kein ELSTER-Konto verfügen, identifizieren sich über einen individuellen Freischaltcode. Nach dem Eintragen der Steuer-ID und des Geburtsdatums, erhalten sie ihren Freischaltcode auf dem Postweg. Dies dauert in der Regel drei bis vier und maximal 14 Tage.

Nutzende mit ELSTER-Konto können die „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ vorerst nicht nutzen. Diese Funktion wird aktuell noch entwickelt. Die Identifizierung mit ELSTER-Konto wird dann über die EKONA-Schnittstelle realisiert. So werden die Nutzenden die Erklärung sofort nach der Identifizierung abschicken können, ohne auf den Brief warten zu müssen. Diese Identifizierungsmöglichkeit wird bis spätestens September für Nutzende freigeschaltet.

www.grundsteuererklärung-für-privateigentum.de


Über den DigitalService

Als zentrale Digitalisierungseinheit des Bundes hat es sich der DigitalService zur Aufgabe gemacht, die Digitalisierung Deutschlands nachhaltig voranzutreiben und agile Software-Entwicklung sowie nutzerzentriertes Arbeiten in der öffentlichen Verwaltung als Standard zu etablieren.

Gemeinsam mit der Bundesverwaltung entwickelt er nutzerzentrierte digitale Services, die messbar die Interaktion der Bürgerinnen und Bürger mit dem Staat verbessern. Über die Fellowship-Programme Tech4Germany und Work4Germany bringt die Inhouse-Einheit externe Digital- und Veränderungsexpertinnen und -experten für mehrere Monate in die Bundesministerien, um die Vorteile neuer Arbeitsmethoden erlebbar zu machen und die Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben zu verbessern.

Der DigitalService wurde im Oktober 2020 als bundeseigene GmbH aufgesetzt. Er ging hervor aus dem 2019 gegründeten Non-Profit-Start-up 4Germany.

Pressekontakt

Porträtfoto von Julia Müller, Senior Communications Managerin beim DigitalService

Julia Müller

Head of Communications
+49 171 8670959
julia.mueller@digitalservice.bund.de
Mo + Mi: 9-17:30 Uhr
Di + Do – Fr: 9-15:30 Uhr