„Grundsteuererklärung für Privateigentum“: Nutzung ab sofort auch mit ELSTER-Konto möglich
Berlin, 25.08.2022
Seit Anfang Juli unterstützt der kostenlose Online-Service „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ (www.grundsteuererklärung-für-privateigentum.de) Bürgerinnen und Bürger bei der Abgabe ihrer Grundsteuererklärung. Der Service wird fortlaufend auf Basis von User-Feedback weiterentwickelt und der Leistungsumfang erweitert. So können ab sofort auch Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer mit ELSTER-Konto auf das vom DigitalService, der zentralen Digitalisierungseinheit des Bundes, und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) entwickelte Angebot zurückgreifen.
Nutzung mit ELSTER-Konto ab sofort möglich
Der kostenlose Online-Service „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ richtet sich speziell an Privatpersonen, deren Eigentumsverhältnisse als einfach gelagerter Sachverhalt eingestuft werden können. Dazu zählen Ein- oder Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder unbebaute Grundstücke. Genutzt werden kann der vom Bundesfinanzministerium bereitgestellte Service in den elf Ländern, die bei der Grundsteuer das sogenannte „Bundesmodell“ anwenden.
Neu ist, dass ab sofort auch Nutzerinnen und Nutzer mit ELSTER-Konto die im Rahmen der Grundsteuerreform erforderliche Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts über „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ abgeben können. Die Integration dieser Identifikationsmöglichkeit konnte damit früher als geplant abgeschlossen werden.
Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer, die über kein ELSTER-Konto verfügen, identifizieren sich weiterhin über einen individuellen Freischaltcode, der auf dem Postweg in der Regel innerhalb von drei bis vier und maximal vierzehn Tagen zugestellt wird.
Vorab-Check, ob Sachverhalt abgedeckt wird
Anhand eines kurzen Fragebogens überprüfen Nutzerinnen und Nutzer in einem ersten Schritt, ob die Erklärung für das eigene Haus, Grundstück oder die eigene Wohnung über „Grundsteuererklärung für Privateigentum” abgegeben werden kann. Die Mitteilung darüber erfolgt sofort im Anschluss. Ist die Prüfung erfolgreich, kann ein Nutzerkonto erstellt und mit dem Ausfüllen der Erklärung begonnen werden. Wichtig zu beachten hierbei: Die Anmeldung zur Abgabe ist nur mit dem Gerät und dem Browser möglich, mit dem das Nutzerkonto initial erstellt wurde. Dies ist notwendig, da die eingegeben Daten im Sinne der Datenminimierung im Cookie des genutzten Browsers gespeichert werden.
Über den DigitalService
Gemeinsam mit der Bundesverwaltung entwickelt er nutzerzentrierte digitale Services, die messbar die Interaktion der Bürgerinnen und Bürger mit dem Staat verbessern. Über die Fellowship-Programme Tech4Germany und Work4Germany bringt die Inhouse-Einheit externe Digital- und Veränderungsexpertinnen und -experten für mehrere Monate in die Bundesministerien, um die Vorteile neuer Arbeitsmethoden erlebbar zu machen und die Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben zu verbessern.
Der DigitalService wurde im Oktober 2020 als bundeseigene GmbH aufgesetzt. Er ging hervor aus dem 2019 gegründeten Non-Profit-Start-up 4Germany.
Pressekontakt
Julia Müller
Head of Communications
+49 171 8670959
julia.mueller@digitalservice.bund.de
Mo + Mi: 9-17:30 Uhr
Di + Do – Fr: 9-15:30 Uhr