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Für Bundes­behörden

Eine Frau steht vor einer Wand mit bunten Klebezetteln. Sie unterhält sich gestikulierend mit einem Mann.

Das Work4Germany Fellowship 2024

2024 startet Work4Germany in den nächsten Jahrgang – mit Teilnehmenden, die an Herausforderungen der Zusammenarbeit in folgenden Bereichen arbeiten:

  • Digitale Innovation / Anwendung neuer Technologien
  • Digitales Management / Moderne Führung & neue Arbeitsstrukturen
  • Digitale Verwaltung / Bürokratieabbau & Prozesserneuerung
  • Digital Readiness / Vorbereitung digitaltauglicher Gesetze

Die Anmeldung für Bundesbehörden für den Jahrgang 2024 ist geschlossen. Du hast Interesse an eine Teilnahme im Jahr 2025? Trag' Dich hier ein, um alle Updates zu bekommen!

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Vorteile für Teilnehmende

Neue Methoden für die eigene Arbeit

Gemeinsam mit einer:m Fellow wenden Du und Dein Team agile Methoden und nutzerzentrierte Arbeitsweisen an. Das eröffnet neue Spielräume und schafft bessere Ergebnisse für Mitarbeitende und Teams.

Gemeinsame Weiterentwicklung

In diversen Formaten dreht sich während des Fellowships alles um erfolgreiches Arbeiten im digitalen Kontext. Ob Agilität, Nutzerzentrierung oder Kommunikation: Bei uns findet Ihr alles von Denkanstößen über Workshops bis zu Fallbeispielen – bloß keinen Frontalunterricht!

Fortschritt durch Vernetzung

Über das Fellowship erleben die Tandems in verschiedenen Formaten direkt, was neue Arbeit bedeutet – und vernetzen sich dabei mit Gleichgesinnten für Austausch und schnelleren Fortschritt.

Neuer Einsatz von Ressourcen

Die Fellows arbeiten als Expert:innen für neue Arbeit gemeinsam mit Euch an Euren Zielen und Herausforderungen – vor Ort, fünf Tage die Woche, über sechs Monate hinweg. Im Vordergrund steht dabei immer der fokussiertere Einsatz Eurer Ressourcen.

Die wichtigsten Work4Germany Termine

Vor dem Fellowship

Während des Fellowships

Ende April 2024

Verkündung finaler Auswahl

25. April 2024

Virtuelle Informationsveranstaltung für teilnehmende Partner:innen

4. Juni 2024

Virtuelles Kennenlernen für teilnehmende Partner:innen

26. Juni 2024

Virtuelles Kennenlernen von Fellows und Partner:innen

28. August 2024

Einführungstag für Partner:innen

2. September 2024

Beginn Work4Germany Fellowship 🚀
und Einführungstag für Fellows

3. bis 4. September 2024

Gemeinsame Einführungstage für Fellows & Partner:innen

6. November bis 8. November 2024

Work4Germany Exkursion für Fellows und Partner:innen in Präsenz im Berliner Umland, mehrtägig

20. Februar 2025

Abschlussveranstaltung

Häufig gestellte Fragen

Auswahl 2024

Wer kann sich für Auswahlgespräche anmelden?

Es können sich Interessierte aus allen obersten Bundesbehörden und Bundesoberbehörden anmelden, die die oben aufgeführten Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und Lust haben, die Arbeit an ihrer Herausforderung agil und nutzerzentrierz zu gestalten und neue Methoden auszuprobieren.

Warum müssen Teilnehmende das Fellowship 2024 selbst finanzieren?

In den letzten Jahren wurde Work4Germany für die teilnehmenden Ministerien zentral finanziert – zuletzt durch das Bundesministerium für Inneres und Heimat. Dieses kommt vorbehaltlich der Haushaltslage auch weiterhin für die Finanzierung der
Arbeit des Fellowship-Programmteams zur Umsetzung von Work4Germany auf. 2024 ist von den Ministerien eine Teilnahmegebühr von 50 000 € pro Fellow zu entrichten, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung für die Fellows anfällt. Das Fellowship-Team unterstützt nach Möglichkeit gerne bei der Klärung der Finanzierung.

Brauche ich ein konkretes Vorhaben/Projekt für die Teilnahme?

Nein. Deine oder Eure Arbeit im Team sollte in einem der oben genannten Themenbereiche angesiedelt sein. Zusätzlich solltet Ihr bereits konkrete Vorstellungen haben, was Ihr Euch von der Zusammenarbeit mit den Fellows erhofft und wobei Ihr Unterstützung benötigt. Schaut Euch dazu auch noch einmal an, wie unsere Fellows arbeiten und wirken und bei welcher Art Herausforderung sie Euch unterstützen können. Außerdem sollte eine Veröffentlichung der methodischen Ergebnisse des Fellowships sichergestellt sein.

Was sind Beispiele für neue Arbeitsmethoden, bei denen Fellows während des Fellowships unterstützen können?

Einige konkrete Beispiele aus den Vorjahren findest Du auf unserer Methodenseite.

Können sich lediglich Partner:innen aus Berlin bewerben?

Ja. Hauptstandort für das Work4Germany Fellowship ist Berlin, da dort alle Programmelemente stattfinden und so enger Austausch und Vernetzung untereinander ermöglicht werden.

Aus diesem Grund sollte der:die Partner:in sowie ein Großteil des Teams bzw. Referats ebenfalls in Berlin vor Ort sein, um bestmöglich mit dem:r Fellow zusammenarbeiten und an allen Programmelementen teilnehmen zu können.

Wie läuft der Auswahlprozess ab?

Nach Eingang Eures Anmeldeformulars prüfen wir dieses und senden Euch im Anschluss so bald wie möglich eine Termineinladung zu unserem virtuellen Auswahlgespräch. Wir besprechen mit Euch gemeinsam, was für eine Teilnahme am Fellowship wichtig ist und schauen uns dafür Eure Herausforderungen und Ziele für das Fellowship an. Ziel des Gesprächs ist es, Eure Eignung für die Teilnahme am Fellowship abzustimmen und bereits einen ersten groben Rahmen für die Ausrichtung Eurer Teilnahme zu setzen. Im Anschluss erhaltet Ihr von uns eine Zusammenfassung des Gesprächs zur Bestätigung. Bis spätestens April erhaltet Ihr dann eine Zu- oder Absage von uns.

Können sich ehemalige Teilnehmende noch einmal bewerben?

Grundsätzlich ja. Ob eine erneute Teilnahme sinnvoll ist, hängt von den Herausforderungen und dem Einsatzgebiet der:s Fellows ab und wird einzeln von uns geprüft.

Wir möchten grundsätzlich die Herausforderungen und Teams begleiten, bei denen ein großer Hebel für digitale Transformation gegeben ist und die am stärksten von dem Fellowship profitieren können.

Teilnahme und Zusammenarbeit mit den Fellows

Wie kann ich mich auf das Fellowship vorbereiten?

Im Work4Germany Fellowship treffen Vertreter:innen unterschiedlicher Arbeitswelten aufeinander. Das Work4Germany Fellowship-Team wird beide Seiten auf die gemeinsame Arbeit vorbereiten. Dazu werden wir bereits vor Beginn des Fellowships (virtuelle) Kennenlerntreffen für Euch organisieren.

Während der Einführungstage zu Beginn des Fellowships werden sowohl Fellows auf die Arbeit in der öffentlichen Verwaltung vorbereitet als auch die Partner:innen auf die Zusammenarbeit mit den Fellows.

Zusätzlich wird es schon vor Beginn des Fellowships einen eintägigen Einführungstag speziell für die Partner:innen aus der Bundesverwaltung geben. Alle Termine findest Du in der Terminübersicht oben auf der Seite.

Wie sieht die Begleitung während des Fellowships aus?

Die Begleitung durch das Work4Germany Team während des Fellowships besteht aus verschiedenen Elementen:

  • Zu Beginn des Fellowships findet jeweils ein Einführungstag für Fellows und Partner:innen getrennt statt.
  • Im Anschluss starten alle mit zwei gemeinsamen Einführungstagen in das Fellowship. Ihr bekommt dort die Möglichkeit einander kennenzulernen und Euch auf das Fellowship einzustimmen.
  • Darüber hinaus wird es zusätzliche regelmäßige begleitende Netzwerk- und Austauschformate für Fellows und Partner:innen geben, um sich über Erfahrungen im Rahmen des Fellowships und bezüglich der eigenen Arbeit und Themen auszutauschen und Synergien zu schaffen.
  • Zudem gibt es für Fellows und Partner:innen feste Ansprechpartner:innen aus dem Work4Germany Team, die Euch während des gesamten Fellowships begleiten.
    Die genauen Angebote, Formate und Termine teilen wir nach der Aufnahme ins Fellowship mit Euch. Die wichtigsten Meilensteine findet Ihr in der Terminübersicht weiter oben auf der Seite.
    Die verschiedenen begleitenden Programmelemente sollen dafür sorgen, dass die Zusammenarbeit zwischen Fellows und Partner:innen gut gelingt und methodische Fähigkeiten weiterentwickelt werden. Außerdem wird durch den regelmäßigen Austausch eine nachhaltige Vernetzung und gemeinsame Lerngrundlage zwischen den Partner:innen verschiedener Häuser geschaffen, die auch über das Fellowship hinaus bestehen bleibt.
Wer sind die Fellows, die am Work4Germany Fellowship teilnehmen?

Die Fellows sind engagierte, motivierte und methodenstarke Transformationsexpert:innen mit Schwerpunkten in modernen Arbeitsmethoden, Agile Coaching, Organisationsentwicklung, Teamentwicklung, Service-Design oder Projektmanagement. Sie haben mindestens fünf Jahre relevante Berufs- und erste Leitungserfahrung im Privat-/Non-Profit-Sektor. Sie bringen Kenntnisse und Erfahrungen moderner und kollaborativer Arbeitsmethoden, Kommunikations-, sowie Leadership-Skills mit. Die Fellows sind interessiert an der Arbeit und den Herausforderungen der öffentlichen Verwaltung und sind Expert:innen für kreatives, lösungsorientiertes Arbeiten.

Welche Rolle und Aufgaben übernehmen Fellows in den Bundesbehörden?

Der:die Fellow wird in das jeweilige Team in der Bundesbehörde integriert und arbeitet eng mit dem:r Partner:in und dem Team zusammen. Der:die Fellow agiert in der gemeinsamen Arbeit als Sparringspartner:in, Inputgeber:in und Befähiger:in und bringt neue Perspektiven und Impulse ein. Der:die Fellow unterstützt dabei, Arbeitsabläufe neu zu gestalten und neue Formate der Zusammenarbeit auszuprobieren und zu etablieren.

Fellows sind zusätzliche methodische Expert:innen für das Team und dürfen nicht zum Ausgleich für unbesetzte fachliche Stellen eingesetzt werden.

Wie werden Fellows und Partner:innen einander zugeteilt?

Work4Germany wählt sowohl die Fellows als auch die teilnehmenden Partner:innen und Herausforderungen in einem mehrstufigen Auswahlprozess aus.

Das „Matching“ – die Zuteilung von Fellow und Partner:in – wird basierend auf zuvor definierten Kriterien wie z. B. Erfahrungen und methodischen Schwerpunkten der Fellows sowie den aktuellen Herausforderungen und Bedarfe der Partner:innen getroffen.

Da es bei dem Fellowship um die Vermittlung methodischer Kompetenzen geht und nicht um die inhaltliche Expertise zu spezifischen Fachthemen, passen grundsätzlich viele Fellows zu vielen der Herausforderungen. Ein Mitspracherecht im Matching kann weder Fellows noch Partner:innen gewährt werden, um die Unabhängigkeit der Zuteilung zu gewährleisten.

Was ist meine Rolle als Partner:in?

Als Partner:in bist Du die erste Ansprechperson für den:die Fellow und kannst mindestens einen Tag pro Woche in die gemeinsame Zusammenarbeit investieren.

Bei der gemeinsamen Arbeit wendest Du in Zusammenarbeit mit dem:r Fellow neue Arbeitsweisen an und probierst agile und nutzerzentrierte Methoden aus.

Außerdem schaffst Du die Voraussetzungen dafür, dass der:die Fellow

  • arbeitsfähig, d. h. mit der nötigen Hard- und Software ausgestattet ist,
  • mit allen relevanten Personen verknüpft,
  • inhaltlich mit den Themen und Herausforderungen Deiner Arbeit bekanntgemacht
  • und in die Arbeitswelt der öffentlichen Verwaltung eingeführt wird.

Darüber hinaus führst Du regelmäßige bilaterale Feedbackgespräche mit dem:r Fellow und schaffst Raum für gemeinsame Reflexion.

Wie viel Zeit muss ich als Partner:in für das Fellowship einplanen?

Du solltest insgesamt ein zeitliches Äquivalent von einem Tag pro Woche für die gemeinsame Arbeit mit dem:r Fellow, sowie einen Tag pro Monat in die Teilnahme an den Fellowship-Programmelementen einplanen (z. B. Einführungstage, Begleitformate, Exkursion, Workshops, Austauschformate, Feedbackformate, Abschlussveranstaltung).

Wo arbeiten die Fellows?

Die Fellows arbeiten generell vor Ort im Haus bei den Partner:innen. Für die begleitenden Work4Germany Programmelemente werden die Fellows ca. zwei Tage pro Monat investieren und zu dieser Zeit nicht im Haus sein.

Work4Germany kümmert sich um die rechtlichen Rahmenbedingungen, die eine Eingliederung der Fellows in die Strukturen der Bundesbehörden ermöglichen. Arbeitsmittel und -platz werden durch die jeweilige Bundesbehörde gestellt.

Was passiert nach Ende des Fellowships?

Die Fellows erwerben keinen Anspruch auf eine Weiterbeschäftigung in der Bundesbehörde und kehren nach Ende des Fellowships in ihr altes Arbeitsverhältnis zurück. Es gibt allerdings die Option, das Fellowship um maximal drei weitere Monate zu verlängern, wenn sowohl Fellow als auch Bundesbehörde sich dazu bereit erklären. In diesem Fall stellt der DigitalService der Bundesbehörde die zusätzliche Arbeitsleistung der:s Fellows in Rechnung. Nach den drei Monaten ist keine weitere Verlängerung möglich.

Wir ermuntern die Partner:innen und Teams, auch nach Ende des Fellowships weiterhin mit dem:r Fellow in Kontakt zu bleiben. Wir vereinbaren mindestens ein Gespräch nach Ende des Fellowships mit den ehemaligen Partner:innen und Fellows, um die Nachhaltigkeit und Langfristigkeit der methodischen Impulse und Veränderungen durch die Fellows nachzuvollziehen.

Darüber hinaus werden alle Partner:innen nach Ende des Fellowships Teil unserer Community. Im Rahmen von verschiedenen Vernetzungs- und Austauschveranstaltungen kommt man so mit anderen Work4Germany Alumni, engagierten digitalen Vorreiter:innen aus verschiedenen Häusern zusammen und kann sich in vertrautem Rahmen über gemeinsame Themen und Herausforderungen austauschen.

Administratives

Wie ist die Zusammenarbeit vertraglich ausgestaltet?

Die Fellows werden befristet bei der DigitalService GmbH des Bundes angestellt und als Arbeitnehmende an die jeweilige Bundesbehörde für die Dauer des Fellowships entliehen. Das zugrundeliegende Rechtskonstrukt ist eine Arbeitnehmerüberlassung.
Der DigitalService ist eine GmbH im Bundesbesitz und Inhouse-Einheit der Bundesverwaltung, was bei einem Vergabeverfahren berücksichtigt werden kann.

Was passiert mit den Projektergebnissen nach dem Fellowship?

Die methodischen Ergebnisse der Zusammenarbeit der Fellows und Projektpartner:innen werden als Ergebnisse am Ende des Fellowships auf der DigitalService Website veröffentlicht. Die Ergebnisse aus den letzten Jahren findet Ihr dort unter Projekte und Methoden.

Ziel ist, dass auch Bundesbehörden, die nicht am Fellowship teilgenommen haben, von den Erkenntnissen lernen und diese in der eigenen Arbeit anwenden können. Die Ergebnisse werden gemeinsam von den Fellows und deren Projektpartner:innen ausgearbeitet. Eine Veröffentlichung der inhaltlichen Ergebnisse von Vorhaben findet nicht statt.