Discovery Sprint „Zugang zum Recht“: Durch Digitalisierung Verbraucherrechte stärken und Gerichte entlasten
Gleiches Recht für alle – oder vielleicht auch nicht? Schaut man sich genauer an, ab welcher Schadenshöhe Bürger:innen in Deutschland im Schnitt den Gang vor Gericht wagen, wird schnell klar: Ansprüche oder Schäden unter 2.000 Euro werden selten durchgesetzt. Zu hoch der Aufwand, zu groß das finanzielle Risiko einer Klage, so die Befürchtung vieler.
Tech4Germany liefert Prototyp für Justizportal
Was aber, wenn es mit einfachen digitalen Hilfsmitteln möglich wäre, Ansprüche online geltend zu machen? Könnte man damit Bürger:innen nicht einen viel faireren Zugang zum Recht ermöglichen? Und gleichzeitig Gerichte in die Lage versetzen, gleichgelagerte Verfahren, die massenhaft vorkommen und eine sehr standardisierte Prüfung erfordern, viel effizienter zu bearbeiten? Beispielsweise die Durchsetzung von Mietrechtsangelegenheiten.
Genau das war der Ansatz für das Projekt „Digitale Klagewege“, das im Mai 2021 gemeinsam mit dem Bundesjustizministerium (BMJ) im Rahmen unseres Tech4Germany Fellowship-Programms in Angriff genommen wurde. Im Rahmen der Nutzendenrecherche wurde klar, dass die Probleme beim Zugang zum Recht weit vor der Einreichung einer Klage anfangen. Nach nur 12 Wochen war der Prototyp eines digitalen Justizportals fertig, welches Bürger:innen befähigen soll, Rechtsansprüche online durchzusetzen.
Nächster Schritt: Discovery Sprint
Kurz nach dem Regierungswechsel entschied sich das BMJ, die Idee eines Online-Zugangs zur Justiz einschließlich der digitalen Verfahrensführung weiterzuentwickeln. Dabei werden neben dem Prototyp des Justizportals bestehende Vorarbeiten aus einem weiteren Projekt „Chatbot für die Rechtsantragstelle“ berücksichtigt. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse insbesondere aus der Perspektive der Nutzer:innen will das BMJ die beiden Projekte künftig zusammenführen.
Um eine realistische Vision sowie einen Umfang für ein mögliches Endprodukt zu entwickeln, werden wir in einem vorgelagerten Discovery Sprint unter dem Titel „Zugang zum Recht“ die grundlegenden Rahmenbedingungen für das Projekt definieren und den Projektumfang planbar und kalkulierbar machen. Inklusive wesentlicher Meilensteine und der Konzeption einer allerersten Produktversion – eines sogenannten Minimum Viable Product (MVP).
In dem Discovery Sprint nehmen wir also ein gegebenes Problem, in diesem Fall „Wie kann Zugang zum Recht digital gestaltet werden“, und haben zum Ziel, einen Lösungsweg aufzuzeigen. Dabei soll auf der einen Seite nicht das Rad neu erfunden werden, auf der anderen Seite werden wir aber auch mögliche bereits im Raum stehende Lösungsideen kritisch hinterfragen (z. B. inwieweit ein Chatbot das Problem lösen könnte).
Der Discovery Sprint ist für 4 bis 6 Wochen angesetzt, innerhalb derer ein interdisziplinäres Team aus Produktmanager:innen, Entwickler:innen, Designer:innen und Jurist:innen eine Vielzahl an Umfeldgesprächen und Interviews mit Projektpartner:innen, Stakeholdern aus Ministerien, Ländern, Gerichten und eAkte-Experten sowie den späteren Nutzer:innen – also Bürgerinnen und Bürgern – durchführen und die rechtlichen, technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie Anforderungen und Projektrisiken analysieren wird. Dazu gehören auch die nötigen Schnittstellen zu Gerichten sowie Betriebsmöglichkeiten. Dabei wird das Team alle Erkenntnisse und Unterlagen aus dem Tech4Germany Vorprojekt mit einbeziehen und sondieren, inwieweit auf schon bestehende Lösungen aufgebaut werden kann.
Das Vorgehen ist völlig ergebnisoffen. Und natürlich werden wir – allein aus Wirtschaftlichkeitsgründen – auch betrachten, ob es gegebenenfalls bereits Open-Source-Lösungen gibt, auf die aufgesetzt werden kann oder ob es Komponenten gibt, die zugekauft werden können. Am Ende steht ein Vorschlag für ein MVP, das innerhalb von 6-12 Monaten umgesetzt werden kann. Inklusive Budget- und Personalplanung.
Komplexität aufbrechen
Discovery Sprints werden bereits seit Langem erfolgreich von etablierten staatlichen Digitalagenturen wie dem UK Government Digital Service genutzt. Vor allem bei sehr komplexen Projekten wie einem Online-Klagetool, das einen immensen Bogen spannen muss zwischen juristischen und prozessualen Anforderungen auf der einen und den Interessen und Bedürfnissen von Bürger:innen auf der anderen Seite, kann ein Discovery Sprint entscheidende Impulse für die spätere erfolgreiche Entwicklung einer konkreten Lösung sowie die Einhaltung des Kostenrahmens geben.
Die Idee knüpft an Reformvorschläge der Konferenz der Justizminister:innen und aus der Gerichtspraxis an, mit denen Zivilprozesse durch Digitalisierung bürgerfreundlicher und effizienter gestaltet werden sollen. Damit dies gelingt und die Gerichte nicht einfach mit einer Flut zusätzlicher Verfahren be- statt entlastet werden, müssen die Nutzer:innen aktiv angeleitet werden, beispielsweise um die späteren Erfolgsaussichten einer Klage zu bewerten. Es geht also um viel mehr als einen rein digitalen Zugang zum Recht.
Nutzerzentriert arbeiten, Haushaltsrecht einhalten
Wir sind davon überzeugt, dass iterative, nutzerzentrierte Ansätze in der Software-Entwicklung schneller und besser zum Erfolg führen als klassische Wasserfallmodelle mit Lastenheften und langen Planungszyklen, die oft das Ergebnis vorwegnehmen. Gleichzeitig brauchen unsere Projektpartner:innen in den Ministerien eine möglichst genaue Vorstellung davon, welches Budget für die Entwicklung eingeplant werden muss, wie eine Meilensteinplanung und ein Zeitplan aussehen können. Schließlich sind sie an haushaltsrechtliche Vorgaben gebunden. Der Discovery Sprint bringt genau diese beiden Anforderungen zusammen. Der Projektstart ist für Mitte Februar geplant