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Auf einem Laptop ist die Folie „5 Prinzipien für digitaltaugliche Gesetze“ zu sehen

Digitalcheck: Fünf Prinzipien für digitaltaugliche Gesetze

Der Jahreswechsel markierte für den Digitalcheck den Beginn einer neuen Phase: Mit Beginn des Jahres steht den Legist:innen, die in den einzelnen Ministerien Gesetze ausarbeiten, eine erste Version des Digitalcheck zur Verfügung. Mit deren Hilfe lässt sich die spätere digitale Umsetzbarkeit neuer Regelungen und Rechtsvorschriften bereits im Erarbeitungsprozess berücksichtigen. Denn damit Gesetze später durchgängig digital vollzogen werden können, müssen die entsprechenden Anforderungen und Möglichkeiten frühzeitig bedacht werden.

Die aktuelle Version des Digitalcheck ist dabei eine erste Fassung, die das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und der DigitalService gemeinsam mit einer eigens gebildeten interministeriellen Arbeitsgruppe kontinuierlich, nutzerzentriert und iterativ weiterentwickeln. Hierbei legen wir die bei der Anwendung entstehenden Daten und Erkenntnisse ebenso wie die Rückmeldungen der Nutzenden zugrunde.

Eine nutzende Person schwebt mit der Maus über den Reiter „Digitaltaugliche Gesetzgebung

Bereits im Dezember 2022 hatten wir gemeinsam mit dem BMI und dem Nationalen Normenkontrollrat (NKR) die Beta-Version des Digitalcheck bei einer Roadshow durch 14 Ministerien vorgestellt. Damit nicht bei jeder erweiterten Version eine neue Einführung und Onboarding-Phase nötig sind, wurde im ersten Schritt ein solides Fundament aus fünf Prinzipien für digitaltaugliche Gesetze erarbeitet. Warum sie für den Digitalcheck wichtig sind, was sie leisten können und – last but not least – welches die fünf Prinzipien für digitaltaugliche Regelungen sind, erläutern wir nachfolgend.

Grundlegendes zum Digitalcheck und zu unserer Vorgehensweise findet sich im ersten Blogbeitrag zum Digitalcheck vom Dezember.

Warum braucht es Prinzipien als übergeordnete Richtschnur für den Digitalcheck?

Die Reise eines Gesetzes ist lang: Von der Idee bis zum Vollzug geht es durch viele Hände und Hierarchiestufen. Wie sich die Digitalisierung konkret auswirkt, ist zudem oft vage, nicht direkt greifbar oder lässt verschiedene Interpretationsmöglichkeiten zu.

Schon in den ersten Wochen der Arbeit am Digitalcheck war klar, dass es dabei weit mehr als nur fachspezifische Themen zu lösen gilt. Beispielsweise fehlt eine gemeinsame Sprache: Jede Instanz, Person oder Behörde hat eigene Vorstellungen von einer digitaltauglichen Regelung. Zudem gibt es bei den verschiedenen Akteur:innen sehr unterschiedliche Ausgangslagen, was digitale Kompetenzen, Vorwissen und Mindset betrifft.

Hier kommen die Prinzipien ins Spiel. Gute Prinzipien bauen ein Zielbild auf, das alle am Gesetzgebungsprozess Beteiligten inspiriert und an dem sie sich in ihrer täglichen Arbeit orientieren. Sie geben einen gemeinsamen Bezugspunkt vor, der in unterschiedlichen Kontexten und dauerhaft gültig ist.

Grafik zu Prinzipien als hierarchie-übergreifender Sprache. Im Zentrum ein dunkelblaues Quadrat mit der weißen Aufschrift „Prinzipien für digitaltaugliche Regelungen“, von dem aus zwei Pfleile mit der Beschriftung „informieren“ zu zwei weiteren, sich rechts anschließenden blauen Rechtecken mit den Bezeichnungen „Methoden“ und „Leitfragen, Dokumente“ verlaufen. Am linken Rand sind vertikal die drei Hierarchie-Stufen „Politische Ebene

Dabei sind sie knapp und beschränken sich auf das Wesentliche. Der Fokus liegt auf der angestrebten Wirkung, um allen Beteiligten den Blick über den Tellerrand zu ermöglichen und ihren Horizont zu erweitern.

Prinzipien müssen zudem so eindeutig und verständlich formuliert sein, dass alle – auch über unterschiedliche Hierarchiestufen hinweg – ein identisches Verständnis entwickeln oder zumindest übereinstimmende Prioritäten ableiten.

So stellen Prinzipien eine gemeinsame Sprache her und bilden eine kollektive Vision ab, auf die Menschen trotz unterschiedlichem Hintergrund und Denkmuster hinarbeiten können.

Was dies für den Digitalcheck bedeutet, stellt obige Abbildung dar. Die Prinzipien für digitaltaugliche Regelungen bilden die gemeinsame Sprache, über alle Hierarchieebenen der Verwaltung hinweg bis hin zur politischen Ebene. Zudem bilden sie die Grundlage für ein gemeinsames Verständnis über die Anforderungen zwischen Bundesregierung und verschiedenen Akteuren des Vollzugs – von Ländern und Kommunen bis hin zu Unternehmen. Abgesehen von diesem gemeinsamen Verständnis basieren auch die Methoden zur Erarbeitung digitaltauglicher Gesetze, sowie die Arbeits- und Dokumentationsmaterialien auf diesen Prinzipien. Somit können sich alle Beteiligten auf eine Metaebene ebenso wie auf eine gemeinsame Struktur im Detail verlassen.

Die fünf Prinzipien des Digitalcheck

Für den Digitalcheck haben wir in enger Zusammenarbeit mit dem BMI und der interministeriellen Arbeitsgruppe die folgenden fünf Prinzipien für digitaltaugliche Regelungen entwickelt. Dafür haben wir sie in einem interdisziplinär aufgestellten Team erarbeitet und kontinuierlich mit Legist:innen und Praktiker:innen aus dem Vollzug getestet.

  • Digitale Kommunikation sicherstellen
    Z. B. Regelungen technologieoffen formulieren, Medienbrüche und analoge Nachweise vermeiden, Barrierefreiheit berücksichtigen
  • Wiederverwendung von Daten und Standards ermöglichen
    Z. B. frühzeitig erforderliche Daten, existierende Standards und notwendige Schnittstellen recherchieren und rechtliche Voraussetzungen für Datenaustausch und -nutzung schaffen
  • Datenschutz und Informationssicherheit gewährleisten
    Z. B. die entsprechenden Expert:innen einbinden, Schutzniveaus bestimmen, gesetzliche Anforderungen und den damit verbundenen finanziellen und personellen Aufwand für die Umsetzung berücksichtigen
  • Klare Regelungen für eine digitale Ausführung finden
    Z. B. Umsetzbarkeit mit am Vollzug beteiligten Verwaltungen, Unternehmen, Organisationen und Bürger:innen testen, eindeutige Kriterien und Entscheidungsstrukturen benennen, Rechtsbegriffe wo möglich harmonisieren
  • Automatisierung ermöglichen
    Z. B. rechtliche Voraussetzungen für automatisierte bzw. antragslose Verfahren schaffen, Expert:innen für die digitale Skalierung bei der Erstellung einbeziehen

Diese Prinzipien bilden in der Beta-Version des Digitalcheck die Grundlage, um digitaltaugliche Regelungen zu erarbeiten und können während des gesamten Gesetzgebungsprozesses herangezogen werden. Sie inspirieren während der Ideenphase und liefern Orientierung während der Ausarbeitung. Zusätzlich helfen sie bei der Überprüfung des Gesetzentwurfs und finden auch auf Vollzugsebene Akzeptanz. Oder wie ein IT-Architekt in einer Bundesbehörde in einem unserer Tests beschrieb: „Wenn diese Prinzipien erfüllt werden, […] kann ich sehr gut arbeiten!“.

Dr. Jakob Häußermann in einem hybriden Meeting zur Besprechung der Digitalcheck Beta-Version

Mehr zur iterativen Weiterentwicklung des Digitalcheck im nächsten Blogbeitrag!

Die aktuelle Beta-Version des Digitalcheck ist erst der Anfang und wird stetig weiterentwickelt. Warum ein iteratives Vorgehen beim Digitalcheck besonders wichtig ist und wie das konkret umgesetzt wird, erklären wir in wenigen Wochen in unserem nächsten Blogbeitrag.

Sie arbeiten im Kontext der Rechtsetzung, haben Feedback, Gedanken oder Fragen? Wir freuen uns über Ihre Nachricht: digitalcheck@digitalservice.bund.de.


Porträtfoto des Autors Benedikt Liebig

Benedikt Liebig

ist Product Manager beim DigitalService. Er war Fellow der Tech4Germany Kohorte 2020. Seitdem unterstützt er die digitalen Vorhaben der Verwaltung – mit einer iterativen, datengetriebenen und human-zentrischen Sichtweise. Er schafft Räume, in denen Verwaltung, Design, IT und Recht als Team interdisziplinär und mit Spaß an einem Service arbeiten. Privat ist Bene viel mit seinem Rennrad unterwegs und engagiert sich für einen klimaresistenten Wald.