

Digitalcheck: Update für die fünf Prinzipien
Das Digitalcheck Team hat die fünf Prinzipien für digitaltaugliches Recht überarbeitet. Im Interview erklären Katrin Lütkemöller Shaw, Referentin im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), und Hendrik Schmidt, Software Engineer beim DigitalService, die wichtigsten Änderungen.
Zuallererst: Was sind die Prinzipien für digitaltaugliches Recht und wozu dienen sie?
Katrin: Mit dem Digitalcheck unterstützen wir Mitarbeitende der Verwaltung dabei, Regelungen von Anfang an so zu gestalten, dass sie digital gut umsetzbar sind. Die fünf Prinzipien für digitaltaugliches Recht helfen ihnen dabei, Digitalisierungspotenziale frühzeitig zu erkennen und mögliche Hürden zu identifizieren. Gleichzeitig dienen sie als Gesprächsgrundlage. Etwa mit umsetzenden Behörden, IT-Stellen oder anderen Beteiligten.
Warum war eine Überarbeitung der Prinzipien jetzt nötig?
Hendrik: Seit der Einführung Ende 2022 haben wir viel Feedback aus der Praxis erhalten. Zum Beispiel von Jurist:innen, Fachreferaten und anderen Ministerien. Die Rückmeldung war: Die Prinzipien sind gut, aber in der konkreten Anwendung teils schwer greifbar. Deshalb haben wir sie sprachlich vereinfacht, klarer strukturiert und näher an den Arbeitsalltag der Verwaltungsmitarbeitenden angebunden. Außerdem haben wir neue Anforderungen wie die EU-Interoperabilitätsverordnung berücksichtigt und eingearbeitet.
Wie lief die Überarbeitung konkret ab?
Katrin: Bei der Entwicklung der Prinzipien haben das BMDS und der DigitalService eng zusammengearbeitet und sich an den Erfahrungen der letzten Jahre sowie aktuellen Entwicklungen orientiert. Besonders wichtig war uns, das Feedback aus der Verwaltung einzubeziehen. Dafür haben wir unter anderem Gespräche mit Legist:innen geführt, mit einer Legal Designerin zusammengearbeitet und sowohl den Nationalen Normenkontrollrat als auch unsere interministerielle Arbeitsgruppe eingebunden. Unser Ziel war es, juristische, technische und methodische Perspektiven zusammenzubringen.

Wie genau haben sich die Inhalte der Prinzipien verändert?
Hendrik: Die bisherigen Inhalte der Prinzipien sind nicht verschwunden. Aber wir haben sie neu sortiert und prägnanter formuliert. Ein Beispiel: Das bisherige Prinzip „Klare Regelungen für eine digitale Ausführung finden“ beinhaltete sowohl die Harmonisierung von Rechtsbegriffen als auch die Eindeutigkeit der Regelung. Den ersten Aspekt haben wir nun in das Prinzip „Datenwiederverwendung benötigt einheitliches Recht“ integriert. Die Eindeutigkeit der Regelung ist nun Kern des Prinzips „Automatisierung basiert auf eindeutigen Regelungen“. Dort ist auch das bisherige Prinzip „Automatisierung ermöglichen“ aufgegangen.
Ihr hattet auch die EU-Interoperabilitätsverordnung angesprochen. Welche Rolle spielt sie?
Katrin: Die EU-Interoperabilitätsverordnung zielt darauf ab, den Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen europaweit zu verbessern. Seit Anfang 2025 ist bei neuen Regelungen, die einen grenzüberschreitenden digitalen Dienst betreffen, eine verpflichtende Interoperabilitätsbewertung vorgesehen. Damit diese Anforderung nicht zu einer zusätzlichen Prüfpflicht für die Verwaltung wird, haben wir sie direkt in die Prinzipien des Digitalcheck integriert. Vereinfacht gesagt: Wer den Digitalcheck anwendet, erfüllt damit automatisch auch die Vorgaben der Verordnung.
Das Digitalcheck Team hat die Methoden und Instrumente für digitaltaugliche Gesetzgebung mit den Anforderungen der Verordnung für ein interoperables Europa zusammengeführt und aus zwei Prozessen einen gemacht. Mehr dazu im Blogbeitrag „Aus zwei wird eins: Schlanke Erarbeitungsprozesse für Gesetze“.
Was gibt es sonst noch für Neuerungen?
Hendrik: Neben der neuen Struktur haben wir zu jedem Prinzip eine kurze Erläuterung ergänzt sowie praktische Anwendungstipps hinzugefügt. Ein Beispiel: Wir empfehlen, digitale Kommunikation zu ermöglichen. Dazu geben wir Mitarbeitenden in der Verwaltung die Leitfrage mit: „Enthält die Regelung Schriftformerfordernisse oder erfordert persönliches Erscheinen?“. In unseren Tests wurde diese verbesserte Anwendbarkeit besonders positiv bewertet. Zusätzlich veröffentlichen wir derzeit neue Anwendungsbeispiele auf unserer Webseite. Diese zeigen, wie andere die Prinzipien bereits erfolgreich angewendet haben und dienen als Inspiration für neue Vorhaben.
Katrin: Außerdem haben wir bewusst auf eine Nummerierung der Prinzipien verzichtet. Es gibt keine Rangfolge, alle fünf Prinzipien sind gleich wichtig und wirken im Zusammenspiel. Damit erkennen wir auch an, dass in manchen Regelungen einzelne Prinzipien mehr Einfluss haben als andere. Die Reihenfolge, die wir auf der Webseite und für das Poster gewählt haben, ist an eine klassische Produktentwicklung angelehnt.

Was ist Euch wichtig, den Kolleg:innen in der Verwaltung mitzugeben?
Hendrik: Es lohnt sich, von Anfang an digitaltauglich zu denken. Das spart Zeit, Kosten und verbessert die digitalen Services für Bürger:innen.
Katrin: Nutzen Sie die Angebote des Digitalcheck! Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Wir bieten Support, begleiten Gesetzesvorhaben und führen Schulungen durch. Kürzlich sagte ein Teilnehmer am Ende einer Schulung: „Das mit dem Digitalcheck ist ja gar nicht so kompliziert.“ Genau das ist unser Anliegen.
Vielen Dank für das Gespräch!
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