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Zwei Poster mit den fünf Prinzipien für digitaltaugliches Recht liegen auf einem schwarzen Tisch. Die Texte auf dem Poster sind in verschiedenen Farben hervorgehoben, um unterschiedliche Prinzipien zu kennzeichnen. Unten rechts sind die Logos des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung sowie vom DigitalService zu sehen.

Digitalcheck: Update für die fünf Prinzipien

Das Digitalcheck Team hat die fünf Prinzipien für digitaltaugliches Recht überarbeitet. Im Interview erklären Katrin Lütkemöller Shaw, Referentin im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), und Hendrik Schmidt, Software Engineer beim DigitalService, die wichtigsten Änderungen.

Zuallererst: Was sind die Prinzipien für digitaltaugliches Recht und wozu dienen sie?

Katrin: Mit dem Digitalcheck unterstützen wir Mitarbeitende der Verwaltung dabei, Regelungen von Anfang an so zu gestalten, dass sie digital gut umsetzbar sind. Die fünf Prinzipien für digitaltaugliches Recht helfen ihnen dabei, Digitalisierungspotenziale frühzeitig zu erkennen und mögliche Hürden zu identifizieren. Gleichzeitig dienen sie als Gesprächsgrundlage. Etwa mit umsetzenden Behörden, IT-Stellen oder anderen Beteiligten.

Warum war eine Überarbeitung der Prinzipien jetzt nötig?

Hendrik: Seit der Einführung Ende 2022 haben wir viel Feedback aus der Praxis erhalten. Zum Beispiel von Jurist:innen, Fachreferaten und anderen Ministerien. Die Rückmeldung war: Die Prinzipien sind gut, aber in der konkreten Anwendung teils schwer greifbar. Deshalb haben wir sie sprachlich vereinfacht, klarer strukturiert und näher an den Arbeitsalltag der Verwaltungsmitarbeitenden angebunden. Außerdem haben wir neue Anforderungen wie die EU-Interoperabilitätsverordnung berücksichtigt und eingearbeitet.

Wie lief die Überarbeitung konkret ab?

Katrin: Bei der Entwicklung der Prinzipien haben das BMDS und der DigitalService eng zusammengearbeitet und sich an den Erfahrungen der letzten Jahre sowie aktuellen Entwicklungen orientiert. Besonders wichtig war uns, das Feedback aus der Verwaltung einzubeziehen. Dafür haben wir unter anderem Gespräche mit Legist:innen geführt, mit einer Legal Designerin zusammengearbeitet und sowohl den Nationalen Normenkon­troll­rat als auch unsere interministerielle Arbeitsgruppe eingebunden. Unser Ziel war es, juristische, technische und methodische Perspektiven zusammenzubringen.

Katrin Lütkemöller Shaw steht in einem modernen Büro und zeigt lächelnd auf ein Poster mit dem Titel „Fünf Prinzipien für digitaltaugliche und interoperable Gesetzgebung“, das an einer Glasscheibe befestigt ist.

Wie genau haben sich die Inhalte der Prinzipien verändert?

Hendrik: Die bisherigen Inhalte der Prinzipien sind nicht verschwunden. Aber wir haben sie neu sortiert und prägnanter formuliert. Ein Beispiel: Das bisherige Prinzip „Klare Regelungen für eine digitale Ausführung finden“ beinhaltete sowohl die Harmonisierung von Rechtsbegriffen als auch die Eindeutigkeit der Regelung. Den ersten Aspekt haben wir nun in das Prinzip „Datenwiederverwendung benötigt einheitliches Recht“ integriert. Die Eindeutigkeit der Regelung ist nun Kern des Prinzips „Automatisierung basiert auf eindeutigen Regelungen“. Dort ist auch das bisherige Prinzip „Automatisierung ermöglichen“ aufgegangen.

Ihr hattet auch die EU-Interoperabilitätsverordnung angesprochen. Welche Rolle spielt sie?

Katrin: Die EU-Interoperabilitätsverordnung zielt darauf ab, den Zugang zu digitalen Verwaltungsleistungen europaweit zu verbessern. Seit Anfang 2025 ist bei neuen Rege­lun­gen, die einen grenzüberschreitenden digitalen Dienst betreffen, eine verpflichtende Interoperabilitätsbewertung vorgesehen. Damit diese Anforderung nicht zu einer zusätz­lichen Prüfpflicht für die Verwaltung wird, haben wir sie direkt in die Prinzipien des Digitalcheck integriert. Vereinfacht gesagt: Wer den Digitalcheck anwendet, erfüllt damit automatisch auch die Vorgaben der Verordnung.

Das Digitalcheck Team hat die Methoden und Instrumente für digitaltaugliche Gesetzgebung mit den Anforderungen der Verordnung für ein interoperables Europa zusammengeführt und aus zwei Prozessen einen gemacht. Mehr dazu im Blogbeitrag „Aus zwei wird eins: Schlanke Erarbeitungsprozesse für Gesetze“.

Was gibt es sonst noch für Neuerungen?

Hendrik: Neben der neuen Struktur haben wir zu jedem Prinzip eine kurze Erläuterung ergänzt sowie praktische Anwendungstipps hinzugefügt. Ein Beispiel: Wir empfehlen, digitale Kommunikation zu ermöglichen. Dazu geben wir Mitarbeitenden in der Verwaltung die Leitfrage mit: „Enthält die Regelung Schriftformerfordernisse oder erfordert persönli­ches Erscheinen?“. In unseren Tests wurde diese verbesserte Anwendbarkeit besonders positiv bewertet. Zusätzlich veröffentlichen wir derzeit neue Anwendungsbeispiele auf unserer Webseite. Diese zeigen, wie andere die Prinzipien bereits erfolgreich angewendet haben und dienen als Inspiration für neue Vorhaben.

Katrin: Außerdem haben wir bewusst auf eine Nummerierung der Prinzipien verzichtet. Es gibt keine Rangfolge, alle fünf Prinzipien sind gleich wichtig und wirken im Zusammen­spiel. Damit erkennen wir auch an, dass in manchen Regelungen einzelne Prinzipien mehr Einfluss haben als andere. Die Reihenfolge, die wir auf der Webseite und für das Poster gewählt haben, ist an eine klassische Produktentwicklung angelehnt.

Hendrik Schmidt sitzt an einem Schreibtisch und arbeitet an einem Laptop, der mit einem großen externen Monitor verbunden ist. Auf dem Monitor ist eine Tabelle mit den alten und neuen Prinzipien für digitaltaugliches Recht zu sehen.

Was ist Euch wichtig, den Kolleg:innen in der Verwaltung mitzugeben?

Hendrik: Es lohnt sich, von Anfang an digitaltauglich zu denken. Das spart Zeit, Kosten und verbessert die digitalen Services für Bürger:innen.

Katrin: Nutzen Sie die Angebote des Digitalcheck! Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Wir bieten Support, begleiten Gesetzesvorhaben und führen Schulungen durch. Kürzlich sagte ein Teilnehmer am Ende einer Schulung: „Das mit dem Digitalcheck ist ja gar nicht so kompliziert.“ Genau das ist unser Anliegen.

Vielen Dank für das Gespräch!


Porträtfoto der Autorin Katrin Lütkemöller Shaw

Katrin Lütkemöller Shaw

ist seit Dezember 2024 Referentin und Projektleiterin für den Digitalcheck im Referat „Digitale Verwaltungstransformation; Digitalcheck“ im Bundesministerium des Innern und für Heimat. Zuvor war sie seit 2022 im Bundesministerium der Finanzen tätig und spielte dort eine wesentliche Rolle bei der Einführung des Digitalcheck. Mit ihrer Erfahrung im Transformations- und Innovations-Coaching unterstützt sie Einzelpersonen und Teams dabei, lösungsorientierte Projekte erfolgreich umzusetzen. Neben ihrer Arbeit im Referat engagiert sie sich aktiv im Netzwerk „Frauen machen Bund“ und hat zusammen mit Kolleg:innen das Führungskräftesymposium für die obersten Führungskräfte der Bundesbehörden ins Leben gerufen. linkedin.com/in/katrinl

Porträtfoto des Autors Hendrik Schmidt

Hendrik Schmidt

arbeitet seit Anfang 2024 als Software-Entwickler beim DigitalService. Nach dem Masterabschluss in Data Engineering in Potsdam und einer längeren Reise in Südamerika waren es vor allem die sinnstiftende Arbeit an inhaltlichen Problemen und ihre algorithmische Lösung, die ihn zum DigitalService zog. Er bringt Erfahrungen als Entwickler bei SumUp und als Freelancer mit. In seiner Freizeit organisiert er Musikfestivals, ist auf dem Handballparkett aktiv oder verbindet Reisen mit dem Erlernen neuer Sprachen.


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