NeuRIS (Neues Rechtsinformationssystem)
Bundesrecht wird als Open Data zugänglich
Bürger:innen und Institutionen kämpfen oft mit der Komplexität und Zersplitterung rechtlicher Ressourcen. Denn es gibt keinen zentralen Ort, an dem Gesetze, Verordnungen und Urteile offen und einfach zugänglich für alle sind. Bereits das Auffinden relevanter Rechtsinformationen stellt eine große Hürde dar.
Im Rahmen der Open-Data-Strategie der Bundesregierung entwickeln wir mit dem Bundesministerium der Justiz und dem Bundesamt für Justiz das Rechtsinformationssystem NeuRIS. Es besteht aus einem leistungsstarken Rechtsinformationssystem (RIS) mit Datenhaltung und Dokumentationsumgebung sowie einem Rechtsinformationsportal für öffentliche Recherchen. Die Dokumentationsstellen nutzen das RIS, um Bundesrechtsinformationen zu erstellen und zu pflegen. Das Portal ermöglicht Bürgern:innen barrierefreien Zugang zu aktuellen Gesetzen, Verordnungen, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsvorschriften, inklusive Metadaten, als Open Data. Dieses Vorhaben erfüllt die Vorgaben des Datennutzungsgesetzes und unterstützt die EU-Open-Data-Richtlinie, die die Veröffentlichung dynamischer Daten und die Entwicklung von Datenschnittstellen (APIs) fördert.
Status: Entwicklung
Zur Webseite Neues Rechtsinformationsportal des Bundes
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Besonderheiten
- Teil des Gesetzgebungskreislaufs (eVerkündung und eGesetzgebung)
- Migration von Daten aus einer Legacy-Anwendung (Altanwendung)
- Offene APIs zur Nachnutzung der zur Verfügung gestellten Daten
Zahlen, Daten, Fakten
Wöchentlicher Austausch mit den Nutzenden der Datenhaltung und Dokumentationsumgebung für Interviews und Testing-Sessions
Migration von rund 50 Gigabyte an Daten (ca. 2,5 Millionen Datensätze)
November 2023: Start des Pilotbetriebs in Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs