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Zwei Personen sitzen in einem modernen Büroraum am Tisch; vor Ihnen steht ein großer Bildschirm mit der Aufschrift „Rechtsinformationen zentral an einem Ort.“ Eine Person sucht Rechtsinformationen auf ihrem Handy; die andere Person lässte diese über ihren Laptop auf dem Bildschirm anzeigen.

NeuRIS: Service für Rechtsinformationen in der Testphase veröffentlicht

Um einen besseren Zugang zu Rechtsinformationen des Bundes zu ermöglichen, arbeitet der DigitalService zusammen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Ver­brau­cher­schutz (BMJV) und dem Bundesamt für Justiz (BfJ) seit 2022 an der Entwicklung eines neuen Rechtsinformationssystems des Bundes (Projekt „NeuRIS“). Das Projekt „NeuRIS“ besteht aus zwei zentralen Komponenten: einer bundeseigenen Erfassungsumgebung und Datenhaltung (kurz RIS für Rechtsinformationssystem) sowie einem Rechts­in­for­ma­tions­portal für die Allgemeinheit.

Im April 2025 hat das NeuRIS Portal-Team einen Meilenstein erreicht und einen Service in der Testphase veröffentlicht, der den Zugang zu Rechtsinformationen des Bundes er­leich­tern wird. Außerdem wurde eine API-Dokumentation veröffentlicht, die den Umgang mit der offenen Programmierschnittstelle (Application Programming Interface, API) be­schreibt. Unser Ziel ist es, mit dem Service eine einfach zugängliche, barrierefreie und gut nutzbare Webseite sowie eine offene API anzubieten, welche Rechtsinformationen zentral und kostenfrei zur Verfügung stellt. In diesem Beitrag beschreiben wir den Ent­wick­lungs­weg, die Ziele sowie den Funktionsumfang des Services in der Testphase und wie es jetzt weitergeht.

Rechtsinformationen werden Open Data

Bisher sind die vom Bund kostenlos bereitgestellten Rechtsinformationen auf drei Webseiten verteilt: Gesetze-im-Internet, Rechtsprechung-im-Internet und Verwaltungsvorschriften-im-Internet. Der Zugang entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik und eine Weiterverwendung der Daten ohne eine offene Pro­gra­mmier­schnittstelle ist nur schwer möglich. Zudem werden Gesetze nur in ihrer aktuell gültigen Fassung bereitgestellt.

Mit dem neuen Rechtsinformationsportal des Bundes sollen die bestehenden Seiten abgelöst und die Erwartungen von Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Legal-Tech-Un­ter­neh­men sowie Verlagen etc. besser erfüllt werden. Es werden der Allgemeinheit nicht nur Gerichtsentscheidungen, sondern auch Gesetze und Verordnungen sowie Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten des Bundes jeweils mit umfangreichen Metadaten zur Verfügung stehen. Auch historische und zukünftige Fassungen von Gesetzen und Verordnungen werden dann veröffentlicht. Eine Pro­gra­mmier­schnitt­stel­le soll allen Interessierten eine Wei­ter­ver­wendung der Daten für innovative Anwendungen ermöglichen.

Um dies umzusetzen, hat der DigitalService zunächst damit begonnen, das RIS zu er­neu­ern und zu modernisieren. Dadurch soll den Dokumentationsstellen des Bun­des­ver­fas­sungs­gerichts, der obersten Gerichtshöfe des Bundes und des Bundespatentgerichts sowie der Normendokumentation des BfJ ermöglicht werden, Rechtsinformationen ef­fi­zient zu verarbeiten. In dieser Datenbank werden zukünftig unter anderem Normen auf Bundesebene (z. B. Gesetze), Rechtsprechung der Bundesgerichte und Ver­wal­tungs­vor­schrif­ten gespeichert. Aktuell befinden sich bereits einige Dokumentationsstellen des Bundes im Pilotbetrieb mit NeuRIS.

Der Weg zur Testphase

Ein zentrales Ziel beim Aufbau des neuen Rechtsinformationsportals ist es, Rechts­in­for­ma­tio­nen auffindbar, recherchierbar und nachvollziehbar zu machen – auch über den Zeitverlauf hinweg. Dabei ist es wichtig, die komplexe Struktur von Gesetzen, Ver­ord­nun­gen, Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsvorschriften sowie Literaturnachweisen in einer Form aufzubereiten, die sowohl für Bürger:innen als auch für Fachnutzer:innen zugänglich und in einem maschinenlesbaren Format verfügbar ist.

Auf dem Weg zur Testphase haben wir einen täglichen Migrationsprozess etabliert, um auch den Testdatenbestand zu aktualisieren. Wir haben eine erste Version der Suche implementiert, die auf den indexierten Inhalten der Dokumente basiert und eine struk­tu­rier­te Erschließung ermöglicht. Für beide aktuell in der Testphase einsehbaren Do­ku­ment­ar­ten (Gerichtsentscheidungen sowie Gesetze und Verordnungen des Bundes) existiert nun ein navigierbares Inhaltsverzeichnis auf Basis der Datenstruktur, das es so unter den oben genannten Webseiten bisher nicht gab. Es erleichtert insbesondere die Navigation in großen Dokumenten.

Die Aufbereitung der Darstellung eines historischen Datenbestands stellt uns ebenfalls vor Herausforderungen. Unser Anspruch ist eine Darstellung „so originalgetreu wie möglich“, aber auch „so einheitlich wie möglich“.

Zwei Personen sitzen in einem modernen Büroraum am Tisch; vor Ihnen steht ein großer Bildschirm mit der Aufschrift „Personenstandgesetz“ Eine Person sucht Rechtsinformationen auf ihrem Handy; die andere Person lässte diese über ihren Laptop auf dem Bildschirm anzeigen.

Ziele und Funktionsumfang des Services

Seit dem Frühjahr ist nun ein Service unter testphase.rechtsinformationen.bund.de in der Testphase, mit dem die Öffentlichkeit Rechtsinformationen des Bundes recherchieren kann. Teil davon ist auch eine Dokumentation der Programmierschnittstelle.

Der Service bietet einen schnellen und direkten Zugang zu Gesetzen, Verordnungen, Gerichtsentscheidungen und künftig auch Verwaltungsvorschriften sowie Litera­tur­nach­wei­sen des Bundes – an einem zentralen Ort.

Ziel des Launches ist es, Feedback zur Suche und zur Programmierschnittstelle zu erhalten. Nutzende können den Service testen und dabei helfen, ihn zu verbessern.

In der Testphase ist der Datenumfang eingeschränkt. Enthalten ist ein Teil der gültigen Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen des Bundes. Die Datenbasis wird dabei kontinuierlich erweitert und aktualisiert. Historische und zukünftige Fassungen werden erst im finalen Produkt zur Verfügung gestellt.

Nächste Schritte

In der Entwicklung gehen wir iterativ voran und erweitern den Service schrittweise. Durch die Analyse der Nutzendendaten erhalten wir kontinuierliches Feedback und können den Service Stück für Stück weiterentwickeln. Dank des Feedbacks und der Daten können wir beispielsweise auch Hypothesen zu möglichen Anwendungsfällen überprüfen, z. B. wo­nach Nutzende suchen, wenn sie ein bestimmtes Gesetz abrufen möchten oder welche Spezifikationen ihnen in der Programmierschnittstelle noch fehlen. Außerdem möchten wir das Feedback der Nutzenden auswerten, um Wünsche zu bisher nicht berücksichtigten Funktionen zu identifizieren. Dieser Input ist entscheidend, um die nächsten Schritte der Entwicklung zu gestalten und einen Service zu schaffen, der die Anforderungen der Nutz­en­den optimal erfüllt.

Unser Anspruch an Nutzerzentrierung gilt gleichermaßen für das Rechts­infor­ma­tions­portal und die Programmierschnittstelle. Daher möchten wir möglichst viele Akteur:innen in die Entwicklung einbinden, wie Fachexperte:innen, Laien, Entwickler:innen, die Wis­sen­schaft oder Legal-Tech-Unternehmen.

Bis zum Launch des finalen Rechtsinformationsportals bleibt der Service in der Testphase live. Die Fertigstellung des Rechtsinformationsportals ist nach aktueller Planung in der zwei­ten Jahreshälfte 2026 vorgesehen. Im finalen Produkt werden dann auch einige von Nutzenden erwartete Funktionen, wie eine Fassungshistorie der Gesetze, enthalten sein. Aktuell sind wir dabei, diese Fassungshistorie konzeptionell so zu erarbeiten, dass sie besonders übersichtlich und nutzungsfreundlich gestaltet ist.


Porträtfoto des Autors Markus Däubler

Markus Däubler

ist Senior Product Manager beim DigitalService. Er verantwortet das Rechtsinformationsportal, den öffentlichen Teil von NeuRIS. Seit 2018 entwickelt er digitale Services für Bürger:innen im öffentlichen Sektor. Ihn fasziniert immer wieder, wie Nutzungstests die eigenen Annahmen und Vorurteile entlarven und Raum schaffen für iterative Verbesserungen mit Design und Development. In der Freizeit ist Markus gern beim Bouldern, im CrossFit oder auf langen Wanderungen unterwegs.

Portrait Foto des Autors Jörg Ihlefeld

Jörg Ihlefeld

ist Principal Product Manager beim DigitalService. Zuvor war er viele Jahre als Project Manager und Berater bei IBM tätig und bringt aus dieser Zeit wertvolle Erfahrung in der Entwicklung komplexer Anwendungen mit. Jörg brennt dafür, agile Organisationen aufzubauen, motivierende Arbeitsbedingungen zu schaffen und so effiziente Arbeitsweisen zu ermöglichen. Privat gilt seine Leidenschaft allem, was auf dem Wasser stattfindet: Windsurfen, Segeln und Stand-Up-Paddling.


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