

NeuRIS: Service für Rechtsinformationen in der Testphase veröffentlicht
Um einen besseren Zugang zu Rechtsinformationen des Bundes zu ermöglichen, arbeitet der DigitalService zusammen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und dem Bundesamt für Justiz (BfJ) seit 2022 an der Entwicklung eines neuen Rechtsinformationssystems des Bundes (Projekt „NeuRIS“). Das Projekt „NeuRIS“ besteht aus zwei zentralen Komponenten: einer bundeseigenen Erfassungsumgebung und Datenhaltung (kurz RIS für Rechtsinformationssystem) sowie einem Rechtsinformationsportal für die Allgemeinheit.
Im April 2025 hat das NeuRIS Portal-Team einen Meilenstein erreicht und einen Service in der Testphase veröffentlicht, der den Zugang zu Rechtsinformationen des Bundes erleichtern wird. Außerdem wurde eine API-Dokumentation veröffentlicht, die den Umgang mit der offenen Programmierschnittstelle (Application Programming Interface, API) beschreibt. Unser Ziel ist es, mit dem Service eine einfach zugängliche, barrierefreie und gut nutzbare Webseite sowie eine offene API anzubieten, welche Rechtsinformationen zentral und kostenfrei zur Verfügung stellt. In diesem Beitrag beschreiben wir den Entwicklungsweg, die Ziele sowie den Funktionsumfang des Services in der Testphase und wie es jetzt weitergeht.
Rechtsinformationen werden Open Data
Bisher sind die vom Bund kostenlos bereitgestellten Rechtsinformationen auf drei Webseiten verteilt: Gesetze-im-Internet, Rechtsprechung-im-Internet und Verwaltungsvorschriften-im-Internet. Der Zugang entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik und eine Weiterverwendung der Daten ohne eine offene Programmierschnittstelle ist nur schwer möglich. Zudem werden Gesetze nur in ihrer aktuell gültigen Fassung bereitgestellt.
Mit dem neuen Rechtsinformationsportal des Bundes sollen die bestehenden Seiten abgelöst und die Erwartungen von Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Legal-Tech-Unternehmen sowie Verlagen etc. besser erfüllt werden. Es werden der Allgemeinheit nicht nur Gerichtsentscheidungen, sondern auch Gesetze und Verordnungen sowie Verwaltungsvorschriften des Bundes jeweils mit umfangreichen Metadaten zur Verfügung stehen. Auch historische und zukünftige Fassungen von Gesetzen und Verordnungen werden dann veröffentlicht. Eine Programmierschnittstelle soll allen Interessierten eine Weiterverwendung der Daten für innovative Anwendungen ermöglichen.
Um dies umzusetzen, hat der DigitalService zunächst damit begonnen, das RIS zu erneuern und zu modernisieren. Dadurch soll den Dokumentationsstellen des Bundesverfassungsgerichts, der obersten Gerichtshöfe des Bundes und des Bundespatentgerichts sowie der Normendokumentation des BfJ ermöglicht werden, Rechtsinformationen effizient zu verarbeiten. In dieser Datenbank werden zukünftig unter anderem Normen auf Bundesebene (z. B. Gesetze), Rechtsprechung der Bundesgerichte und Verwaltungsvorschriften gespeichert. Aktuell befinden sich bereits einige Dokumentationsstellen des Bundes im Pilotbetrieb mit NeuRIS.
Der Weg zur Testphase
Ein zentrales Ziel beim Aufbau des neuen Rechtsinformationsportals ist es, Rechtsinformationen auffindbar, recherchierbar und nachvollziehbar zu machen – auch über den Zeitverlauf hinweg. Dabei ist es wichtig, die komplexe Struktur von Gesetzen, Verordnungen, Gerichtsentscheidungen, Verwaltungsvorschriften sowie Literaturnachweisen in einer Form aufzubereiten, die sowohl für Bürger:innen als auch für Fachnutzer:innen zugänglich und in einem maschinenlesbaren Format verfügbar ist.
Auf dem Weg zur Testphase haben wir einen täglichen Migrationsprozess etabliert, um auch den Testdatenbestand zu aktualisieren. Wir haben eine erste Version der Suche implementiert, die auf den indexierten Inhalten der Dokumente basiert und eine strukturierte Erschließung ermöglicht. Für beide aktuell in der Testphase einsehbaren Dokumentarten (Gerichtsentscheidungen sowie Gesetze und Verordnungen des Bundes) existiert nun ein navigierbares Inhaltsverzeichnis auf Basis der Datenstruktur, das es so unter den oben genannten Webseiten bisher nicht gab. Es erleichtert insbesondere die Navigation in großen Dokumenten.
Die Aufbereitung der Darstellung eines historischen Datenbestands stellt uns ebenfalls vor Herausforderungen. Unser Anspruch ist eine Darstellung „so originalgetreu wie möglich“, aber auch „so einheitlich wie möglich“.

Ziele und Funktionsumfang des Services
Seit dem Frühjahr ist nun ein Service unter testphase.rechtsinformationen.bund.de in der Testphase, mit dem die Öffentlichkeit Rechtsinformationen des Bundes recherchieren kann. Teil davon ist auch eine Dokumentation der Programmierschnittstelle.
Der Service bietet einen schnellen und direkten Zugang zu Gesetzen, Verordnungen, Gerichtsentscheidungen und künftig auch Verwaltungsvorschriften sowie Literaturnachweisen des Bundes – an einem zentralen Ort.
Ziel des Launches ist es, Feedback zur Suche und zur Programmierschnittstelle zu erhalten. Nutzende können den Service testen und dabei helfen, ihn zu verbessern.
In der Testphase ist der Datenumfang eingeschränkt. Enthalten ist ein Teil der gültigen Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen des Bundes. Die Datenbasis wird dabei kontinuierlich erweitert und aktualisiert. Historische und zukünftige Fassungen werden erst im finalen Produkt zur Verfügung gestellt.
Nächste Schritte
In der Entwicklung gehen wir iterativ voran und erweitern den Service schrittweise. Durch die Analyse der Nutzendendaten erhalten wir kontinuierliches Feedback und können den Service Stück für Stück weiterentwickeln. Dank des Feedbacks und der Daten können wir beispielsweise auch Hypothesen zu möglichen Anwendungsfällen überprüfen, z. B. wonach Nutzende suchen, wenn sie ein bestimmtes Gesetz abrufen möchten oder welche Spezifikationen ihnen in der Programmierschnittstelle noch fehlen. Außerdem möchten wir das Feedback der Nutzenden auswerten, um Wünsche zu bisher nicht berücksichtigten Funktionen zu identifizieren. Dieser Input ist entscheidend, um die nächsten Schritte der Entwicklung zu gestalten und einen Service zu schaffen, der die Anforderungen der Nutzenden optimal erfüllt.
Unser Anspruch an Nutzerzentrierung gilt gleichermaßen für das Rechtsinformationsportal und die Programmierschnittstelle. Daher möchten wir möglichst viele Akteur:innen in die Entwicklung einbinden, wie Fachexperte:innen, Laien, Entwickler:innen, die Wissenschaft oder Legal-Tech-Unternehmen.
Bis zum Launch des finalen Rechtsinformationsportals bleibt der Service in der Testphase live. Die Fertigstellung des Rechtsinformationsportals ist nach aktueller Planung in der zweiten Jahreshälfte 2026 vorgesehen. Im finalen Produkt werden dann auch einige von Nutzenden erwartete Funktionen, wie eine Fassungshistorie der Gesetze, enthalten sein. Aktuell sind wir dabei, diese Fassungshistorie konzeptionell so zu erarbeiten, dass sie besonders übersichtlich und nutzungsfreundlich gestaltet ist.
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