Zivilgerichtliches Online-Verfahren
Nutzerfreundliche und niedrigschwellige Geltendmachung von Ansprüchen
Bevor Bürger:innen überhaupt erst erwägen vor Gericht zu ziehen, muss der Streitwert, um den es geht, mindestens rund 2000 Euro betragen. Sie haben Angst vor einem zu hohen Aufwand und zu großem finanziellem Risiko bei verhältnismäßig geringem Nutzen. Die Folge: viele (Zahlungs-)Ansprüche werden nicht gerichtlich durchgesetzt.
Gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz entwickeln wir eine Lösung zur Erprobung eines zivilgerichtlichen Online-Verfahrens. Dieses soll den Menschen vor allem im Bereich von Kleinforderungen eine einfache, nutzerfreundliche und niedrigschwellige Geltendmachung von Ansprüchen ermöglichen.
Dabei testen wir zwei Ansätze:
- Die Entwicklung von Online-Formularen, die Bürger:innen allgemein bei der Erstellung von Zahlungsklagen bis 5000 Euro unterstützen.
- Die Entwicklung spezieller Abfragedialoge im Bereich der Fluggastrechte.
Wir hoffen, durch einheitliche Formalia bei der Einreichung von Online-Klagen Bearbeitungszeiten zu verkürzen und letztlich auch das Vertrauen in Rechtsstaat und Demokratie zu stärken. Ziel ist es, nicht nur die Bürger:innen zu befähigen, sondern auch gleichzeitig die Justizpraxis zu entlasten. Das Projekt ist eingebettet in die Digitalstrategie Deutschland und die Digitalisierungsinitiative für die Justiz.
Status: Entwicklung
Launch des Minimum Viable Product (MVP) geplant für Mitte 2024
Zur Webseite Zugang zum Recht
Informationen zum Projekt als Teil der Digitalstrategie der Bundesregierung
Besonderheiten
- Enge Zusammenarbeit mit Gerichten für die gemeinsame Erprobung und Entwicklung
- Erkenntnisse aus dem Projekt leisten Beitrag für praxistaugliche gesetzliche Regelungen
- Rechtliche Rahmenbedingungen müssen noch geschaffen werden – ein Referentenentwurf dafür ist aktuell in Arbeit
Zahlen, Daten, Fakten
Zusammenarbeit im föderalen Justiz-Ökosystem (u. a. mit Bürger:innen, Anwaltschaft, Landesjustizverwaltungen, Wissenschaft)
Knapp 60 Interviews mit Bürger:innen, Anwält:innen, Mitarbeitenden in Gerichten, Expert:innen und Interessenvertretungen durchgeführt (Stand November 2023)
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann
Mit zivilgerichtlichen Online-Verfahren und den digitalen Rechtsantragstellen werden Instrumente geschaffen, die einen zeitgemäßen Zugang zur Justiz ermöglichen. (…) Das macht die Justiz nicht nur besser erreichbar, sondern stärkt zugleich das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat.