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Servicestandard 2.0

Qualitätsstandards für staatliche Services weiterentwickeln

Im Jahr 2020 hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) mit dem Servicestandard erstmals Qualitätsprinzipien erstellt, um die Umsetzung des Online­zugangsgesetzes (OZG) zu unterstützen und eine benutzerfreundliche, digitale Verwaltung zu fördern. Bis heute ist der Servicestandard allerdings zu wenig bekannt und wird von Nutzenden als nicht ausreichend praxisnah empfunden.

In Zusammenarbeit mit dem BMI arbeiten wir im Projekt „Servicestandard 2.0“ an der Wei­ter­entwicklung der Qualitätsprinzipien für die Digitalisierung von Verwaltungs­leis­tungen in Deutschland. Der bisherige Servicestandard umfasst 19 Prinzipien, die in sechs Kategorien unterteilt sind: Nutzerzentrierung, iteratives Vorgehen, interdisziplinäre Zusammenarbeit, offenes Arbeiten, robuster technischer Betrieb und effektives Wirkungscontrolling.

Ziel des Projekts ist es, den Servicestandard bis Ende 2024 weiterzuentwickeln. Hierbei liegt unser Fokus auf Maßnahmen zur Erhöhung der Akzeptanz und Anwendbarkeit des Standards. Gleichzeitig werden wir den Standard stärker an das European Inter­op­er­abil­ity Framework (EIF) der EU anpassen, um die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltun­gen innerhalb Europas zu verbessern. Teile des überarbeiteten Standards können zudem als Grundlage für einen möglichen Normungsprozess dienen.

Um sicherzustellen, dass der Servicestandard 2.0 praxisnah und bedarfsgerecht gestal­tet ist, führen wir Interviews mit verschiedenen Interessengruppen durch. Dazu zählen bisherige Nutzende, Fachleute sowie Akteure auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Darüber hinaus befragen wir Vertreter:innen aus der Wirtschaft und der Zivil­ge­sell­schaft. Die Entwicklung wird durch ein verwaltungsübergreifendes Soundingboard begleitet. Es umfasst Vertreter:innen von BMI, Nationalem Normenkontrollrat (NKR), Föderaler IT-Kooperation (FITKO), Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund), NExT e. V., dem IT-Dienstleister Dataport, dem Verband für kommunales Management (KGSt) und dem DigitalService.

In unserer Organisation nutzen wir von Beginn an den Servicestandard verpflichtend in unserer Projekt­arbeit – und nutzen ihn auch weiterhin bis zur Fertigstellung seiner Weiterentwicklung. Die Umsetzung der Qualitätsprinzipien überprüfen wir durch Selbstaudits und Peer-Reviews. Alle bisherigen Servicestandard-Berichte sind auf unserer Transparenzseite zu finden.

Besonderheiten

  • Nutzerzentrierte Weiterentwicklung und inhaltliche Aktualisierung des Servicestandards von 2020
  • Umfassende Befragung verschiedener Interessengruppen: Einbindung von Anwender:innen sowie Vertreter:innen aus Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft
  • Weiterentwicklung des Servicestandards in Übereinstimmung mit den geltenden nationalen und internationalen Richtlinien und Standards

Zahlen, Daten, Fakten

Circa 50 Interviews bis Dezember 2024 durchgeführt

Zusammenarbeit mit einem interdisziplinären Soundingboard, das aus acht verschiedenen Organisationen besteht

Ernst Bürger, Abteilungsleiter Digitale Verwaltung, Bundesministerium des Innern und für Heimat

Mit dem Projekt ‚Servicestandard 2.0‘ möchten wir digitale Angebote des Staates auf ein gemeinsames, hohes Qualitätsniveau heben und so das Vertrauen in die Verwaltung stärken.

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