

Servicestandard
Qualitätsstandards für staatliche Online-Services weiterentwickeln
Gute staatliche Online-Angebote entstehen nicht von selbst, sondern sind Ergebnis eines Entwicklungsprozesses. Dafür braucht es Qualitätskriterien, die Orientierung und Hilfestellung geben – den Servicestandard für gute staatliche Online-Services.
Erst in Zusammenarbeit mit dem BMI und nun mit dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) arbeiten wir daher an der Weiterentwicklung der Qualitätskriterien für die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen in Deutschland. Ziel ist es, den Servicestandard, – ursprünglich 2020 vom Bundesministerium des Innern (BMI) erstellt – mit Blick auf seine Praxisorientierung und Anwendbarkeit zu optimieren und ihn in die Breite zu tragen. Zudem ist der Servicestandard an das European Interoperability Framework (EIF) der EU anschlussfähig, um die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen innerhalb Europas zu verbessern.
Im März 2025 wurde bereits die DIN SPEC 66336 „Qualitätsanforderungen für Onlineservices und -portale der öffentlichen Verwaltung (Servicestandard)“ veröffentlicht, die in 13 Kapiteln erstmals klare und überprüfbare Qualitätsanforderungen für Analyse, Umsetzung, Betrieb und Weiterentwicklung staatlicher Online-Services festlegt.
Seit Anfang Juni 2025 steht mit der Beta-Version von servicestandard.gov.de ein neues praxisorientiertes Hilfsangebot bereit. Die Website bündelt alle relevanten Inhalte an einem Ort – von der DIN SPEC bis zu – perspektivisch – Lerninhalten wie Praxisberichten und Anleitungen. Die 13 Qualitätskriterien übersetzen die komplexen Anforderungen der DIN SPEC dabei in konkrete Maßnahmen. So begleitet der Servicestandard Schritt für Schritt die Entwicklung und Betreuung hochwertiger Onlineservices.
Ebenfalls im Juni 2025 erklärt sich der IT-Planungsrat mit der OZG-Standardverordnung einverstanden, die auf die DIN SPEC 66336 verweist. Die Standardverordnung tritt in Kraft, wenn sie durch das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung gezeichnet und verkündet ist. Dadurch werden die 13 Kriterien des Servicestandards verbindlich.
Um sicherzustellen, dass der Servicestandard praxisnah und bedarfsgerecht gestaltet ist, gehen wir konsequent partizipativ und kollaborativ vor. Wir binden Nutzende, Fachleute sowie Akteur:innen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene ebenso ein wie Vertreter:innen aus der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft.
In unserer Organisation nutzen wir von Beginn an den Servicestandard verpflichtend in unserer Projektarbeit – und nutzen ihn auch weiterhin bis zur Fertigstellung seiner Weiterentwicklung. Die Umsetzung der Qualitätkriterien überprüfen wir durch Selbstaudits und Peer-Reviews. Alle bisherigen Servicestandard-Berichte sind auf unserer Transparenzseite zu finden.
Besonderheiten
- Nutzerzentrierte Weiterentwicklung und inhaltliche Aktualisierung des Servicestandards von 2020
- Kollaborativer Erarbeitungsprozess und aktive Einbindung von Anwender:innen sowie Vertreter:innen aus Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft
- Weiterentwicklung des Servicestandards in Übereinstimmung mit den geltenden nationalen und internationalen Richtlinien und Standards
Zahlen, Daten, Fakten
2024: Knapp 60 Interviews mit Expert:innen durchgeführt
DIN SPEC 66336 zum Servicestandard mit breitem Konsortium aus 54 Personen und 42 Organisationen erarbeitet
servicestandard.gov.de (Beta) im Juni 2025 gelauncht, nach knapp zehn Wochen Entwicklungszeit
Claudia Bülter, Unterabteilungsleiterin Digitale Entwicklung und Support, Deutscher Bundestag
Mit dem Servicestandard machen wir einen großen Schritt in Richtung nutzerzentrierter, agiler und moderner Verwaltung! Und wir freuen uns, diesen Wandel auch selbst aktiv mitgestalten zu dürfen.
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